Hallo Frau Bader, ich habe folgende Situation. Ich befinde mich momentan in Elternzeit im 2. Jahr da meine Tochter im Oktober 2 Jahre alt wird. Elternzeit dauert noch bis 09.01.2017. Ich bekomme aber durch splitting des Elterngeldes auf 24 Monate und Verrechnungen des Amtes ab September (also ab jetzt) tatsächlich kein Geld mehr aufs Konto. Nun bin ich erneut schwanger mit vor. ET 25.04.2017. Nun meine 2 Fragen: 1. Könnte ich die Elternzeit des 1. Kindes so verlängern das ich übergangslos in den Mutterschutz des 2. Kindes übergehen kann? Und hätte ich dann auch Anspruch auf Mutterschutzgeld vom AG? 2. Zur Berechnung des neuen Elterngeldes werden die Monate mit Elterngeldbezug nicht angerechnet aber wie sieht es mit den Monaten aus in denen ich zwar in Elternzeit war/bin aber kein Elterngeld bekomme so wie jetzt? Wenn ich die Elterzeit bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern würde, würde dann von September 2016 bis März 2017 (grob gesagt) 0€ angerechnet werden und für die restlichen mein Gehalt von vor der 1. Geburt? Ich hoffe sie verstehen mein Problem und danke Ihnen vielmals im voraus!!! Mfg Sarah
von besalu am 06.09.2016, 13:51