Hallo Fau Bader, seit Mitte April bin ich in Mutterschutz. Von Januar bis Ende März hatte ich eine volle Stelle, seit April eine Dreiviertelstelle. In der Berechnung des vorläufigen Arbeitgeberzuschusses der letzten drei Monate wurde nicht mit dem Bruttogehalt einer vollen Stelle, sondern dem Bruttoentgelt einer Dreiviertelstelle gerechnet. Überall lese ich, dass die letzten drei Monate vor Mutterschutzfrist für die Berechnung relevant sind. Demzufolge hätte mit dem Gehalt einer vollen Stelle gerechnet werden müssen. Allerdings hat sich das Gehalt ab April leider zu meinem Nachteil geändert und die zuständige Mitarbeiterin meinte, es gäbe diesbezüglich ein EU-Urteil, dass dies so korrekt ist. Daher wollte ich mich nochmal erkundigen, was nun korrekt ist. Vielen Dank und Grüße Katrina
von Katrina_1981 am 24.04.2014, 11:55