Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum o.g. Thema. Der Paragraph 11im Mutterschutzgesetz besagt, dass die letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zur Berechnung herangezogen werden müssen. Ich erhalte Lohn, jeden Monat unterschiedlich abh. von den Arbeitstagen im Monat. Aber wie wird nun der Lohn im BV berechnet. Ich finde leider im Internet keine Bsp. Bsp. 3 Monate vor der SS März, Apri, Mai =4500,- brutto muss nun der Lohn durch die Arbeitstage (65 Tage) für die drei entsprechenden Monate geteilt werden? Oder nimmt man pauschal 90 Tage oder muss ich durch 3 teilen?? 4.500÷65=69,23€/Tag Der April hat 22 Arbeitstage im Monat. 22Tg×69,23=1523,06 brutto Es wäre schön wenn Sie mir helfen könnten, odee einen Tipp geben wo ich die genaue Berechnung nachlesen kann. Vielen Dank im Voraus Grüße
von rosa Wolke am 13.03.2015, 18:20