Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Ärztin und z.Z. noch mit meiner Tochter (11 Monate) Zuhause in Elternzeit. Nach Ende des Elterngeldes am 5. September 2014 war geplant das ich meine Vollzeitstelle wie gewohnt bei meinem Arbeitgeber wieder aufnehme. Mittlerweile bin ich aber wieder Schwanger (Termin Anfang Dezember), so das ich den September und den größten Teil des Oktobers arbeiten müsste bis der Mutterschutz greift - da mein Arbeitgeber mit aber keinen Arbeitsplatz im Sinne des Mutterschutzgesetzes bieten kann - würde hier nun das Beschäftigungsverbot greifen. 1. Wie berechnet sich in diesem Falle die Lohnfortzahlung, da ja durch die Elternzeit keine 3 Monate (bzw. 13 Wochen) vorher zu Grunde liegen ? 2. Zudem würde ich ab Mitte September in eine höhere Vergütungsklasse rutschen - hat das Auswirkungen ? 3. Was ist mit der üblich höheren Vergütung durch regelhafte Nacht.- und Wochenenddienste ? Herzlichen Dank schonmal im Voraus ! Mit freunlichen Güßen Katja
von kkalinin am 06.08.2014, 14:00