Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im Moment noch Teilzeit (30 h/wöchentlich) im Rahmen der Elternzeit für mein erstes Kind. Dieser Teilzeitvertrag läuft bis zum 31.08.2015, d. h. ab 01.09.2015 (3. Geburtstag meines ersten Kindes) würde ich eigentlich wieder 40 h / Woche arbeiten. Nun bin ich aber das zweite Mal schwanger und am 09.09.2015 beginnt mein Mutterschutz, so dass ich dank Resturlaub etc. nur noch bis 20.08.2015 arbeiten werde. Wie berechnet sich dann mein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld? Auf Basis der 30 h oder der 40 h? Ab 01.09. müsste ich ja auch anteilig bis zum 08.09. das Arbeitsentgelt für 40 h bekommen, oder? Vielen Dank für eine kurze Klarstellung! Y. Wagner
von ywagner1979 am 17.07.2015, 11:07