Liebe Frau Bader, wir erwarten unseren Nachwuchs in 02.2015. Jetzt habe ich schon viel über Elterngeld, Elterngeld plus und die Partnermonate gelesen aber es bleiben Fragen bzw. tuen sich immer wieder neue auf. Die erste Frage: Da der 1. Juli 2015 nach Termin des Elterngeldbezugszeitraumes liegt werden wir von der Neuregelung Elterngeld plus wahrscheinlich keinen Nutzen mehr haben? Oder kann dann ab dem 01.07.15 entsprechend umgestellt werden, dass man z. B. dann halbtags arbeitet und sich damit der Restbezugszeitraum entsprechend verlängert? Was ich nicht eindeutig finde: Wird für die Beantragung der Partnermonate das Gehalt des Partners zugrundegelegt der die Partnermonate beantragt? Müssen die Partnermonate als Monate genommen werden oder kann man diese auch als Wochen nehmen? Herzliche Grüße ein werdender Papa :)
von Daddy_2015 am 11.08.2014, 16:07