Lieber frau Bader,
der Betreff sagt eigentlich schon alles: Ich habe im MuPa einen ursprünglichen Entbindungstermin (anhand von 28-Tage-Zyklus und letzter Periode berechnet) und einen korrigierten Entbindungstermin (10 Tage später, durch Messungen beim frühen Ultraschall berechnet).
Welcher Termin ist nun für die Berechnung des Mutterschutzes maßgebend? Theoretisch müsste es doch grundsätzlich der frühere Termin sein - egal bei welcher Konstellation - um eine Benachteiligung/eine Verkürzung des Mutterschutzes auszuschließen, was der Gesetzgeber ja durchaus so vorsieht.
Was sagen Sie?
Vielen Dank
Nadine
von
MayasMama
am 17.09.2014, 08:23
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutz nach ursprünglichem oder korrigiertem ET?
Hallo,
der korrigierte!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2014
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutz nach ursprünglichem oder korrigiertem ET?
Der korregierte, sprich also der den man dir dann nennt wenn du die entsprechende Bescheinigung bekommst für die Krankenkasse. Und das ist so in der 33te/34zen SSW. War zumindestens so bei mir. ET war erst für den 17.07 ausgerechnet, wurde dann aber kurze Zeit später schon auf den 24.07ten krregiert. Auch deshalb heißt es vorläufiger ET und auch deshalb wird nur innerhalb der ersten 12 SSW der ET überhaupt korregiert wenn Abweichungen über einer Woche hinaus sich kristalisieren. So damalagie Erklärung meiner FA.
Mutterschutzgeld bekommst du allerdings nach dem tatsächlichen Mutterschutz, also mind 6 Wochen vor ET, plus mind 8 Wochen nach ET. Kommt das Kind ensprechend später, wird das nachgezahlt. Kommt es wegen Frühgeburt viel zu früh, verlängert sich der nachgeburtliche Mutterschutz auf 12 Wochen. Sprich so oder so hast du absolut keinen Nachteil. Entsprechend verstehe ich nicht welche du da siehst.
Mitglied inaktiv - 17.09.2014, 16:21