Sehr geehrte Frau Bader,
mich würde interessieren, ob bei der Berechnung des Gehalts im BV auch Provisionszahlungen berücksichtigt werden?
Ich bekomme mtl. ein Fixgehalt in Höhe des Mindestlohns und dann Provisionszahlungen welche mtl. variieren. Des weiteren gibt es Nachtzuschlag.
Muss ich dann das gesamt Brutto inkl. der Provision etc nehmen um den Durchschnitt der letzten 3 Monate auszurechnen oder bezieht sich das nur auf das Fixgehalt?
Vielen Dank.
von
Zoe83
am 31.03.2015, 16:37
Antwort auf:
Berechnung Gehalt während Beschäftigungsverbot
Hallo,
ja.
Zur Berechnung wird der durchschnittliche Lohn der letzten 3 Mo. herangezogen - mit Provisionen.
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2015
Antwort auf:
Berechnung Gehalt während Beschäftigungsverbot
Wie verhält es sich weiterhin mit dem Urlaubsanspruch. Mir wurde nur gesagt das dieser aufgehoben wird. Demnach kann ich diesen dann nach der Elternzeit nehmen und bekomme auch dann das Urlaubsgeld????
von
Zoe83
am 31.03.2015, 16:43