Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 8.12.14 nach einem Jahr wieder begonnen in Teilzeit (6-8 Stunden/Woche, angestellt auf 400 € Basis) zu arbeiten. Nun bin ich wieder schwanger und werde voraussichtlich wie in der 1. Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten. Ich habe somit keine 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft (Beginn Ende Januar) gearbeitet. Wie wird dann das Gehalt für das Beschäftigungsverbot berechnet? Wird dazu mein Gehalt von vor der 1. Elternzeit berücksichtigt? In meinem Vertrag ist eine flexible Stundenzahl vermerkt (2-10) und ich werde auch nach Stunden bezahlt, habe also kein festes Gehalt. Herzliche Grüße und vielen Dank, Anna
von Kohlmeise am 28.02.2015, 11:41