Frage: Berechnung Elterngeld

Folgendes ist mir unklar: Ich habe zwei Jahre Elternzeit. Das Elterngeld lasse ich mir auf beide Jahre aufteilen. 1. Wie wird das Elterngeld berechnet wenn ich im zweiten Jahr Elternzeit schwanger werde und das Kind noch in dem zweiten Jahr zur Welt kommt? Die L-Bank meinte es gabe dann nur den Mindestsatz? 2. Wie wird das Elterngeld berechnet falls das Kind zB 4 Monate nach der Elternzeit kommt und ich gearbeitet habe? 4 Monate Arbeit + 8 Monate von vor der Elternzeit? Auch da sagt die L-Bank die 8 Monate werden mit 0 berechnet. 3.Wie wird das Geld für den Mutterschutz berechnet? Vielen Dank für Ihre Hilfe

von schnuffeline2012 am 27.02.2015, 22:57



Antwort auf: Berechnung Elterngeld

Hallo, 1. Das kommt auf den verdeinst der letzten 12 Mo. vor der Geburt an - ohne EG-Monate ohne Splitting 2. s. 1. 3. Sie beenden die EZ u bekommen volles MG Lieeb Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2015



Antwort auf: Berechnung Elterngeld

Ob Du das Elterngeld auf 1 Jahr oder auf 2 auszahlen läßt, ist für die Berechnung des neuen Eltermgeldes komplett ohne Belang. Das im zweiten Jahr ist nur die "Sparrate" welche dann ausgezahlt wird. Es gibt nur einen Vorteil den die zweijährige Auszahlung mit sich bringt, nämlich das, wenn man sich sich sonst selbst versichern müssten, dann weiterhin krankenversichert. Das gleiche Geld beim 2ten Kind wie bei Kind1 gibt es wirklich nur dann, wenn die Geburt der beiden Kinder nicht länger als ca. 15 Monate auseinanderliegen - wegen Mutterschaftsfristen. Danach sinkt das neue Elterngeld immer weiter. Wie stark, hängt dann davon ab ob gearbeitet wird, und wenn ja wie lange und wieviel. Und das unabhängig davon ob man innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeitet oder nicht. In beiden Fällen hat die L-Bank also in deinem Falle recht. Im zweiten Falle würden aber, wenn du innerhalb der Elternzeit zumindestens Teilzeit arbeitest (bis zu 30 Std die Woche sind erlaubt), mit in die Berechnung des neuen Eltermgeld einfließen. Hieße also, ca. 67% vom Teilzeitgehalt und nicht 0 €, plus die Monate nach der Eltermzeit. Mutterschutzgeld hängt dann davon ab, ob die die 1te Elternzeit beendest zur Geburt des 2ten Kindes. Beendest du nicht, bekommst du nur den KK-Anteil. Beendest du einen Tag vor dem neuen Mutterschutz, dann gibt es das gleiche Mutterschaftsgeld bei Kind2, wie es bei Kind1 gab.

Mitglied inaktiv - 28.02.2015, 09:52



Antwort auf: Berechnung Elterngeld

1) Das Elterngeld wird berechnet wie beim ersten Kind - nämlich nach dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt. Dabei werden die Monate ausgenommen, für die man Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hat (außerdem schwangerschaftsbedingte Krankmonate). Kommt das Kind rund um den 2. Geburtstag des ersten Kindes zur Welt und man war zwischendurch nicht arbeiten, dann läuft das auf den Mindestsatz hinaus (zzgl Geschwisterbonus). Da sind die Aussagen der L-Bank korrekt. Denn die Auszahlung nach dem 1. Geburtstag des Kindes bleibt beim neuen Elterngeld unberücksichtigt. Es ist kein Einkommen und es sind auch keine Monate, die ausgeklammert werden. 2) Gleiches gilt, wenn das zweite Kind 4 Monate nach der EZ zur Welt käme. Denn ja, auch da hat die L-Bank recht, die 8 Monate Elternzeit ohne Einkommen werden mit je 0 Euro berechnet. Es sind sogar mehr, weil der Mutterschutz noch abgezogen wird. Dann sind es vielleicht nur 2 Monate mit Einkommen und 10 ohne. 3) Mutterschaftsgeld? Während der Elternzeit: da gibts nur die 13 Euro von der KK. Nach der Elternzeit (auch nach Beenden der Elternzeit aufgrund eines Antrags von dir): je nach dem, was vertraglich vereinbart ist. Hast du noch einen Vollzeitvertrag, dann gibts Vollzeit-MuSchu-Geld. Hast du nur einen Teilzeitvertrag, dann gibts Teilzeit-MuSchu-Geld. Gruß Sabine

von SumSum076 am 28.02.2015, 12:41



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Berechnung Elterngeld

Guten Tag, Ich habe folgende Situation: Seit 20.03.2022 im Krankengeld bis 05.06.2022 Ab dem 06.06.2022 gehe ich wieder arbeiten. Ab dem 01.08 würde ich gerne unbezahlte Elternzeit nehmen bis zum 31.12.2022 (Pflegekind) Außerdem möchten wir gerne versuchen bis Ende des Jahres schwanger zu werden, nun stellt sich mir die Frage wie das...


Kurze Geburtenfolge - Berechnung Elterngeld

Liebe Frau Bader, unsere Tochter ist im Juli 22 auf die Welt gekommen. Geplant sind 14 Monate Basis Elterngeld, die letzten vier Monate als ElterngeldPlus; beruflicher Wiedereinstieg dann 09/23. Ich wende mich nun mit der Frage nach der Höhe bzw der Berechnung des Elterngeldes für ein potentielles zweites Kind an Sie. Je nachdem, wann eine...


Berechnung Elterngeld bei ALG 1 und Kleingewerbe

Guten Tag Frau Bader, mein Kind kam in Februar 2021 zur Welt. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet. Nach der Geburt habe ich 12 Monate Elterngeld bezogen. Da mein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt wurde, beziehe ich ALG 1 und habe ein Kleingewerbe (Max. 160 € Einkünfte). Nun bin ich schwanger und erwarte im Juni 2023 ein Baby. Wie wird das...


Berechnung Elterngeld

Mein Partner (Vater unserer gemeinsamen Tochter) geht erst 1 Jahr nach der Geburt in Elternzeit, also erst ab August 2023. Ist dann trotzdem die Berechnungsgrundlage die 12 Monate vor der Geburt oder könnte man auch die 12 Monate vor Beginn der Elternzeit nehmen?


Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz

Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich ...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i...


Berechnung Elterngeld und Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc...


Zuverdienste bis 14. Lebensmo. bei Berechnung Elterngeld Kind 2 berücksichtigt?

Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite...


Teilweise BV und Berechnung Elterngeld

Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08....