Folgendes ist mir unklar:
Ich habe zwei Jahre Elternzeit. Das Elterngeld lasse ich mir auf beide Jahre aufteilen.
1. Wie wird das Elterngeld berechnet wenn ich im zweiten Jahr Elternzeit schwanger werde und das Kind noch in dem zweiten Jahr zur Welt kommt? Die L-Bank meinte es gabe dann nur den Mindestsatz?
2. Wie wird das Elterngeld berechnet falls das Kind zB 4 Monate nach der Elternzeit kommt und ich gearbeitet habe? 4 Monate Arbeit + 8 Monate von vor der Elternzeit? Auch da sagt die L-Bank die 8 Monate werden mit 0 berechnet.
3.Wie wird das Geld für den Mutterschutz berechnet?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
von
schnuffeline2012
am 27.02.2015, 22:57
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Hallo,
1. Das kommt auf den verdeinst der letzten 12 Mo. vor der Geburt an - ohne EG-Monate ohne Splitting
2. s. 1.
3. Sie beenden die EZ u bekommen volles MG
Lieeb Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2015
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Ob Du das Elterngeld auf 1 Jahr oder auf 2 auszahlen läßt, ist für die Berechnung des neuen Eltermgeldes komplett ohne Belang. Das im zweiten Jahr ist nur die "Sparrate" welche dann ausgezahlt wird. Es gibt nur einen Vorteil den die zweijährige Auszahlung mit sich bringt, nämlich das, wenn man sich sich sonst selbst versichern müssten, dann weiterhin krankenversichert.
Das gleiche Geld beim 2ten Kind wie bei Kind1 gibt es wirklich nur dann, wenn die Geburt der beiden Kinder nicht länger als ca. 15 Monate auseinanderliegen - wegen Mutterschaftsfristen. Danach sinkt das neue Elterngeld immer weiter. Wie stark, hängt dann davon ab ob gearbeitet wird, und wenn ja wie lange und wieviel. Und das unabhängig davon ob man innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeitet oder nicht. In beiden Fällen hat die L-Bank also in deinem Falle recht. Im zweiten Falle würden aber, wenn du innerhalb der Elternzeit zumindestens Teilzeit arbeitest (bis zu 30 Std die Woche sind erlaubt), mit in die Berechnung des neuen Eltermgeld einfließen. Hieße also, ca. 67% vom Teilzeitgehalt und nicht 0 €, plus die Monate nach der Eltermzeit.
Mutterschutzgeld hängt dann davon ab, ob die die 1te Elternzeit beendest zur Geburt des 2ten Kindes. Beendest du nicht, bekommst du nur den KK-Anteil. Beendest du einen Tag vor dem neuen Mutterschutz, dann gibt es das gleiche Mutterschaftsgeld bei Kind2, wie es bei Kind1 gab.
Mitglied inaktiv - 28.02.2015, 09:52
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
1) Das Elterngeld wird berechnet wie beim ersten Kind - nämlich nach dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt. Dabei werden die Monate ausgenommen, für die man Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hat (außerdem schwangerschaftsbedingte Krankmonate).
Kommt das Kind rund um den 2. Geburtstag des ersten Kindes zur Welt und man war zwischendurch nicht arbeiten, dann läuft das auf den Mindestsatz hinaus (zzgl Geschwisterbonus). Da sind die Aussagen der L-Bank korrekt.
Denn die Auszahlung nach dem 1. Geburtstag des Kindes bleibt beim neuen Elterngeld unberücksichtigt. Es ist kein Einkommen und es sind auch keine Monate, die ausgeklammert werden.
2) Gleiches gilt, wenn das zweite Kind 4 Monate nach der EZ zur Welt käme. Denn ja, auch da hat die L-Bank recht, die 8 Monate Elternzeit ohne Einkommen werden mit je 0 Euro berechnet.
Es sind sogar mehr, weil der Mutterschutz noch abgezogen wird. Dann sind es vielleicht nur 2 Monate mit Einkommen und 10 ohne.
3) Mutterschaftsgeld?
Während der Elternzeit: da gibts nur die 13 Euro von der KK.
Nach der Elternzeit (auch nach Beenden der Elternzeit aufgrund eines Antrags von dir): je nach dem, was vertraglich vereinbart ist.
Hast du noch einen Vollzeitvertrag, dann gibts Vollzeit-MuSchu-Geld.
Hast du nur einen Teilzeitvertrag, dann gibts Teilzeit-MuSchu-Geld.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 28.02.2015, 12:41