Hallo Frau Bader,
ich habe im Juni 2014 nach meiner ersten Elternzeit wieder angefangen zu
arbeiten. Jetzt bin ich ungeplant wieder schwanger geworden.
Der voraussichtliche Entbindungstermin wäre am 11.6.15.
Meine Frage lautet, wie wirkt es sich auf die Berechnung vom neuen
Elterngeld aus, das mir sechs Wochen zum vollen Jahr arbeiten fehlen?
Lg
von
hopsi
am 12.10.2014, 20:34
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird.
Die Moante ohne Bezug zählen bei Ihnen halt als "0"
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.10.2014
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Die ziehen den Schnitt nach unten
Du kannst auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten.
von
Sternenschnuppe
am 13.10.2014, 08:47