Hallo Frau Bader, Folgende Frage. Unsere Tochter ist am 7.5.2013 geboren. Ich bin Krankenschwester und hatte ein beschäftigungsverbot. Demnach hatte ich finanziell vom Lohn keine Einbußen. Und somit unser geplantes Elterngeld. Wenn ich jetzt plane, am Ende meiner Elternzeit, sprich ab April 2015 wieder schwanger zu werden und ab Mai, wenn meine Elternzeit ja um ist, vollzeit wieder arbeiten gehen würde, dann jedoch wieder sofort ein beschäftigungsverbot erhalten würde, wie wäre es dann mit meinem neuen Elterngeld für das zweite Baby? Danke für die Antwort im Voraus
von Sansiba am 18.07.2014, 23:53