Hallo Frau Bader, Ich bin im Vertrieb tätig und bekommen 80% Festgehalt und 20% Variable und immer im Mai Unternehmensziele. Lt. Entgelttarifvertrag ist es geregelt, dass 80% von der variablen Vergütung sicher ist und als Vorauszahlung als Sicherungsleistung monatlich mitausgezahlt wird und auch nicht zurückgefordert weden kann. Die Sicherungsleistung ist auch auf dem Lohnzettel ausgewiesen und ergibt mit dem Festgehalt mein Gesamtbrutto. Außerdem habe ich im Mai Unternehmensziele erhalten mit denen auch die Variable, welche über den bereits gezahlten 80% liegt, ausgezahlt wird. Zusätzlich gab es noch eine Nachberechnung einer Lohnerhöhung im Juli rückwirkend bis April. Nächste Woche gehe ich in Muterschutz und habe mich mit dem Elterngeld schon mal auseinandergesetzt. Nun habe ich die Info erhalten, dass die variable Vergütung, also die monatliche Sicherungsleistung, bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt wird. Ist dies korrekt? Somit würde ich 200€ im Monat einbüßen. Auch die Zahlung der Unternehmensziele soll nicht in die Berechnung einfließen? Ist es auch korrekt, dass der Arbeitgeber bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschutzgeld, die Sicherungsleistung außen vor lassen darf? Ich hoffe, Sie können mir helfen. Schon mal lieben Dank für Ihre Bemühungen. Viele Grüße
von SuHe1984 am 10.08.2016, 18:26