Guten Tag Frau Bader, ich habe auch eine Frage, die ich gerne hier stellen möchte. Evtl. betrifft dies auch viele andere Ratsuchende: Ich bin selbständig tätig und bekam mein erstes Kind im Okt. 2012. Für das Elterngeld ist der Bemessungszeitraum das vollständige Jahr 2011 maßgeblich. Soweit ist das ja im Gesetzestext klar ersichtlich. Elterngeld wurde dann von Okt 12 bis Sept. 13 gezahlt. Im Januar 14 habe ich meine selbstständige Tätigkeit wieder aufgenommen und erwarte mein zweites Kind im Okt. 2014. Da ich Elterngeld (Okt. '12 bis Sept. '13) erhalten habe, hätte ich ja meiner selbständigen Tätigkeit nur von Okt. bis Dez. 13 nachgehen können, um im Wirtschaftsjahr 2013 Gewinn zu generieren. Verschiebt sich nun der Bemessungszeitraum für das Elterngeld des zweiten Kindes auf das Jahr 2011 (gleicher Bemessungszeitraum des ersten Kindes) oder bleibt das Jahr 2013 maßgeblich? Und was ist, wenn das Kind im November 2014 zur Welt kommt, also über 2 Jahre älter ist als das erste Kind? Liebe Grüße aus Südhessen!
von Artifex am 02.08.2014, 16:07