Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bzgl. des Berechnen von ALG. Ich war vom13.04.13 bis 12.04.14 ein Jahr in Elternzeit. Habe ab 13.04.14 Teilzeit gearbeitet (vor meinem Kind habe ich Vollzeit gearbeitet) und wurde zum 30.09.14 betriebsbedingt gekündigt! Jetzt kam mein ALG Bescheid und ich habe gedacht ich fall um :) Nicht mal die Hälfte meines Vollzeitgehalts soll ich als ALG bekommen... ich habe gedacht zur Berechnung werden 12 Monate herangezogen und dass die Elterzeit nicht mit einberechnet wird! Also quasi 6,5 Monate Vollzeitgehalt und 5,5 Monate Teilzeitgehalt mit in die Berechnung einfließen. Jetzt habe ich die Dame vom Amt angerufen und sie meinte, da ich nach der Elternzeit länger als 150 Tage gearbeitet habe reichen diese für die Grundlage zur Berechnung! Ich meinte es sei total unfair, da ich ja auch nicht vor hatte immer Teilzeit zu arbeiten, also nach 1/2 Jahren eh wieder in Vollzeit gewechselt hätte. Sie meinte nur das ich ja Widerspruch einlegen könnte! Wie mache ich das am besten und was steht mir gesetzlich zu? Vielen Dank
von Grace134 am 04.10.2014, 14:15