Liebe Frau Bader, die laufende Elternzeit wurde zum Eintritt in den Mutterschutz im August beendet. Somit lebte der Vollzeitvertrag wieder auf. Im Juli gab es eine tariflich vereinbarte Tariferhöhung. Welches ist nun der Bemessungszeitraum für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutzgeld? Also welche Monate müssen herangezogen werden? Vielen Dank für Ihre Auskunft Mit freundlichen Grüßen