Bekomme kein Beschäftigungsverbot aber darf auch nicht arbeiten 450 eurobasis ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bekomme kein Beschäftigungsverbot aber darf auch nicht arbeiten 450 eurobasis ?

Bin in der 25 SSW und arbeite auf 450 Euro Basis. Seit mitte Sebtember werde ich nicht mehr eingesetzt im Verkauf obwohl ich noch arbeiten kann ( Körperlich gesehen ) und auch arbeiten will. Die Bezirksleitung in dieser Firma sagte mir , weil ich sie auf Beschäftigungsverbot angesprochen habe, das ich dieses Verbot nicht bekommen werde da ich nur auf 450 Euro eingestellt bin und das es bei einer Teilzeit beschäftigten nur möglich wäre. Bekomme ja kein Geld wenn ich nicht arbeiten gehe und dieses Beschäftigungsverbot will sie mir nicht geben. Bin aber auf dieses Geld angewiesen. Irgend wie habe ich das Gefühl das das nicht Rechtens ist. Es muss doch irgend welche Paragrafen geben die mich gegen sowas schützen. Bitte helfen sie mir ich weis nicht mehr was ich machen soll.

von Mars80 am 01.10.2014, 16:06



Antwort auf: Bekomme kein Beschäftigungsverbot aber darf auch nicht arbeiten 450 eurobasis ?

Hallo, auch bei einem Minjob bekommen Sie im BV Mutterschaftslohn! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2014



Antwort auf: Bekomme kein Beschäftigungsverbot aber darf auch nicht arbeiten 450 eurobasis ?

Eine 450-Euro-Stelle *ist* eine Teilzeitstelle. Wenn sie dir kein Beschäftigungsverbot geben wollen, und dich nicht einsetzen wollen, dann steht es der Bezirksleitung frei, dich bezahlt frei zu stellen. Kündigen können sie dich jetzt jedenfalls erst mal nicht. Du musst allerdings deine Arbeitskraft anbieten und ich rate dazu, dies schriftlich zu tun!

von Pamo am 01.10.2014, 16:51



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