Liebe Frau Bader,
Ich möchte gerne demnächst schwanger werden und frage mich, wie sich ein Beschäftigungsverbot auf meine finanzielle Situation auswirken wird.
Da ich in einer Zeitarbeitsfirma unbefristet als Erzieherin angestellt bin, wechsele ich meine Arbeitsorte (Kitas) ca. alle 3 Monate. Ich gehe starkt davon aus, dass mich meine Frauenärztin sofort ins Beschäftigungsverbot schickt, sobald ich schwanger bin.
Nun arbeite ich lediglich 25h die Woche und bekomme ein Grundlohn von 10€ plus eine vertraglich vereinbarte Übertarifliche Zulage von 6€ Brutto die Stunde. (Ings.16€/h)
Bekomme ich dann im BV die 16€/h oder lediglich den Grundlohn von 10€/h?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
veganmami
von
veganmami
am 16.02.2017, 15:43
Antwort auf:
Bekomme ich während des Beschäftigungsverbotes weiterhin meine ÜTZ?
Hallo,
ja, Sie bekommen auch die Zuschläge, diese müssen aber versteuert werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.02.2017
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Bekomme ich während des Beschäftigungsverbotes weiterhin meine ÜTZ?
1. Deine Frauenärztin ist defintiv NICHT für deine Gefährdungen in der Kita zuständig und darf dir gar kein BV ausstellen, solange keine körperlichen Gründe dafür vorliegen.
2. Für die Gefährdungen im beruflichen Umgang mit Kindern ist dein Arbeitgeber zuständig. Der Betriebsarzt wird deine Immunitäten ermitteln und dann wirst du wenn möglich weiterbeschäftigt. Je nach Ergebnis. Nur wenn es keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung im Unternehmen gibt, dann steht ein BV als letzte Möglichkeit zur Verfügung.
3. Es wäre als Erzieherin deine arbeitsvertragliche Treuepflicht, deine Immunitäten über Impfungen (der relevanten Kinderkrankheiten) zu gewährleisten, bevor eine Schwangerschaft eintritt. Dann bleiben nur zwei nicht impfpräventable Immunitäten übrig - gegen alles andere kann man sich durch eine vernünftige Vorsorge absichern.
Mitglied inaktiv - 16.02.2017, 15:53
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Bekomme ich während des Beschäftigungsverbotes weiterhin meine ÜTZ?
@uriah
Danke für die Infos, das war allerdings nicht meine Frage.
LG
von
veganmami
am 16.02.2017, 16:07
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Bekomme ich während des Beschäftigungsverbotes weiterhin meine ÜTZ?
Mir ist bewußt das das nicht deine Frage war. Jedoch hast du ein paar Denkfehler drin, so dass du automatisch bei einem Beschäftigungsverbot raus kommst. Das ist aber nicht die Intention des Mutterschutzgesetzes, jegliche Beschäftigung zu verbieten. Da wir hier eine RECHTSberatung haben, kann ich das so nicht stehenlassen.
Mitglied inaktiv - 16.02.2017, 16:24
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Bekomme ich während des Beschäftigungsverbotes weiterhin meine ÜTZ?
Okay. Mir ist schon bewusst, dass es nicht die Intetion des Mutterschutzgesetzes ist, sofort ins BV zukommen. In meinem konkreten Fall gehe ich aber davon aus, dass ich ins BV geschickt werde. Auf Näheres dazu möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen.
LG
von
veganmami
am 16.02.2017, 16:39
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Bekomme ich während des Beschäftigungsverbotes weiterhin meine ÜTZ?
Du bist ja bereits drauf eingegangen - die Frauenärztin darf das so gar nicht.
Mitglied inaktiv - 16.02.2017, 18:07
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Bekomme ich während des Beschäftigungsverbotes weiterhin meine ÜTZ?
Um auf Deine Frage zu antworten, man bekommt bei einem BV immer das was man auch ohne dieses bekommen würde. Sprich, wenn Du Vollzeit arbeitest, dann Vollzeitlohn, wenn Du Teilzeit arbeitest eben Teilzeitlohn. ABER !!! im BV muss das teils anders versteuert werden, heißt evtl wird es da also doch Unterschiede geben zu dem was Du ohne BV bekommen würdest. Macht sich vor allen bei den Frauen bemerkbar die zB Nachtzulagen oder so bekommen.
Ansonsten wegen BV gilt, wenn Du ein BV bekommst weil deine Arbeit nicht mit dem Mutterschutz vereinbar ist, dann muss !!! der AG dieses aussprechen. nachdem er vorher entsprechend geprüft hat ob er nicht einen Ersatzarbeitsplatz hat der mit dem Mutterschutz vereinbar ist. Das heißt, in Deinem Falle als Erzieherin müsste er prüfen, ob du nicht an Stellen eingesetzt werden kannst wo du die üblichen "Ansteckungsquellen" umgehst. das heißt, im schlechtesten Fall auch das er dich zB zum Kaffee kochen und/oder kopieren, telefonieren usw einsetzen darf. Und sogar auch muss !!! seit dem 1.1.2017.
Ein BV vom Arzt darf man nur in WENIGEN Fällen bekommen dann wenn Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährdet wären und das normale Mittel einer Krankschreibung nicht greift bzw ausgelastet ist. So etwas kann man aber eben gar nicht vor Antritt der Schwangerschaft wissen, weil es eben wichtig ist das du a) eigentlich arbeitsfähig wärst und b) der direkte Zusammenhang mit der eigentlichen Arbeit bestehen muss und c) die Schwangerschaft an sich das Problem ist. Und eben keinen gesundheitlicher. Wenn Du also zB meinst wegen Diabetes, Herzkrankheit oder ähnlichen das dir ein BV zusteht, dann liegst Du falsch. Diese Erkrankungen bestehen bereits vor der Schwangerschaft und würden eine AU begründen, aber eben kein BV. Auch wenn es oft vorkommt das Ärzte dann trotzdem ein BV aussprechen. da jetzt genauer geprüft wird - auch wohl rückwirkend - kann es sein das Du dir dann massiven Ärger im nach hinein einbrummst weil der Arzt zu Unrecht ein BV ausgesprochen hat. Zudem kann ein AG hingehen und dieses auch anzweifeln.
Eine Au welche zudem schwangerschaftsbedingt ist, hat einen Vorteil, Sie wirkt sich nicht negativ auf das spätere Elterngeld aus. Auch wenn man nach 6 Wochen ins Krankengeld rutscht und dann entsprechend weniger bekommt. kann zB passieren wegen starken Blutungen. AU weil zB Beinbruch und trotzdem schwanger dagegen würde weniger Elterngeld bedeutete, da der Beinbruch ja nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat.
Du siehst also, auf ein BV kannst Du echt nicht setzen. da sollte man unabhängig von planen. Wenn es dann kommt, dann OK, wenn nicht, muss man eben aber bis zum Mutterschutz arbeiten.
Mitglied inaktiv - 16.02.2017, 18:26