Ich heiße Marie und bin 26 Jahre.
Ich bin seit Januar aufgrund meines Rückens (zwei OP's in diesem Jahr) krankgeschrieben und erhalte auch Krankengeld. Ich werde voraussichtlich ab Oktober wieder Arbeitsfähig sein. Vor meiner Krankheit hatte ich eine Weiterbildung durchgeführt. Ich bin also ab Oktober arbeitslos.
Mein Freund und ich wünschen uns ein Baby. Die Frage ist, würde ich eine finanzielle Unterstützung bekommen? Vom Arbeitsamt oder der Krankenkasse? Wie sieht es aus wenn ich ein BV bekomme, wegen meinem Rücken? Und wie sieht es nach der Geburt mit dem Elterngeld aus?
Ich bin dankbar für jede Antwort
Liebe Grüße
Marie
Mitglied inaktiv - 19.06.2017, 10:22
Antwort auf:
Bekomme ich finanzielle Unterstützung?
Hallo,
ohne Arbeitgeber keine Elternzeit und auch kein Beschäftigungsverbot.
Und auch medizinisch wird das sicherlich keine gute Idee sein.
Und wenn Sie rein theoretisch ein Beschäftigungsverbot bekommen, stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommen Ärger mit der Agentur für Arbeit und eventuell auch mit der Krankenkasse.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.06.2017
Antwort auf:
Bekomme ich finanzielle Unterstützung?
Wieso solltest Du ein BV bekommen ?
Ohne Arbeit wird es kein BV geben, man muss Dich ja vor nix schützen.
Wenn Du nicht arbeiten möchtest, dann bist Du eben Hausfrau und bleibst Zuhause.
Wenn ihr Euch das nicht leisten könnt, dann musst Du erst arbeiten und dann schwanger werden, dann gibt es ggf. je nach Job ein BV und Einkommen.
von
Sternenschnuppe
am 19.06.2017, 10:37
Antwort auf:
Bekomme ich finanzielle Unterstützung?
wegen dem Rücken wird es auch kein BV geben, den das Leiden besteht jetzt schon, dürfte also eher AU werden und damit Krankengeld. Eine Gefährdung des Kindes oder von Dir ist ja nicht gegeben wenn Du keinen Job hast. Also braucht es eh kein BV.
Davon ab wird das Elterngeld eh schon nicht viel werden, Du hast jetzt schon nur den Mindestsatz. Mit 26 Jahren hat man zudem auch noch reichlich Zeit für die Familienplanung. mein Rat also, erst gesund werden, dann neuen Job suchen, dann erst schwanger werden. Und dann kann man weiterschauen ob Du wegen des Rückenleidens dann eine AU brauchst - dürfte dann aber das neue Elterngeld mindern. Sollte die Schwangerschaft selbst das Problem sein oder die Arbeit verbietet die Weiterbeschäftigung als Schwangere und Ersatztätigkeit ist nicht möglich, DANN !!! greift evtl ein BV. Jetzt aber im Vorfeld schon damit zu planen, auch unter dem Aspekt das die gesetzlichen Bestimmungen immer weiter verschärft werden, wäre aber fahrlässig.
Mitglied inaktiv - 19.06.2017, 17:27