Hallo Frau Bader,
ich hätte zwei Fragen:
1. Wenn ich innerhalb der Elternzeit (1 Jahr) meines ersten Kindes erneut schwanger werde, steht mir für das 2. Kind das gleiche Elterngeld zu?
2. In der 1. Schwangerschaft sprach mein Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aus und ich erhielt mein normales Vollzeitgehalt in dieser Zeit. Wenn nun in der 2. Schwangerschaft erneut ein Beschäftigungsverbot erteilt wird und ich während der ersten Elternzeit und der zweiten Schwangerschaft nicht gearbeitet habe, welches Gehalt steht mir zu?
Besten Dank im Voraus!
von
brinella
am 24.02.2015, 21:08
Antwort auf:
Bekomme ich beim 2. Kind das gleiche Elterngeld?
Hallo,
1. Ja, denn die Moante mit Bezug von EG u MG werden rausgerechnet
2. Keins, da Sie ja nicht arbeiten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2015
Antwort auf:
Bekomme ich beim 2. Kind das gleiche Elterngeld?
2)
Es steht dir das Gehalt zu, welches vereinbart ist.
Hast du für die Zeit nach der Elternzeit bereits Teilzeit vereinbart, bekommst du nur das Teilzeit-Gehalt.
Würde nach der EZ wieder der Vollzeit-Vertrag gelten, dann bekommst du Vollzeit-Gehalt.
1) Wenn du von der Elternzeit direkt in ein Vollzeit-BV gehst, dann ja, dann bekommst du das gleiche Elterngeld (sogar etwas mehr durch den Geschwisterbonus)
Gleiches gilt, wenn du nach der EZ zwar schwanger bist, kein BV bekommst, aber trotzdem Vollzeit arbeiten gehst.
Sollest du nach der EZ kein Einkommen haben, sollte dein zweites Kind nicht später als 4 Monate nach dem 1. Geburtstag des 1. Kindes zur Welt kommen. Sonst reduziert das dein Elterngeld.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.02.2015, 00:16