Wenn man im Job ein Grundgehalt + Provision bezieht und dann am Ende der Schwangerschaft kein Beschäftigungsverbot sondern eine Krankschreibung für vier Wochen (vom Frauenarzt bezüglich der Schwangerschaft) ausgestellt bekommt, hat man dann das Recht, das Durschnittsgehalt zu bekommen,oder tatsächlich nur das Grundgehalt mit dem was die Provision bis dahin wäre?
von Smini86 am 08.10.2016, 08:55