Hallo, Ich bin seit April 2014 bei der Securvita BKK freiwillig gesetzlich versichert. Die Schwangerschaft würde im Februar 2014 festgestellt. Davor war ich in Spanien gesetzlich versichert (ich komme aus Spanien) und mit der europäische Krankenversicherungskarte. Ich bin in einer private Ausbildung (in einer staatlich anerkannte Schule) seit 2012 und arbeite als minijob gleichzeitig. Habe ich dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld als Studentin? Oder als minijobberin? Oder gar nichts? Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin nämlich verwirrt durch die ganze unklare Infos im Internet. Laia
von Gnosequepusar am 13.08.2014, 07:49