Frage: Bekomme ich Eltergeld?

Liebe Frau Bader, Sie haben bestimmt schon mal diese Frage bekommen und beantwortet. Ich habe im Forum nachgeschaut, aber leider keine passende Antwort gefunden. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 31.08.2018 endet. Wenn ich z.B. im Herbst 2018 schwanger werde, wenn der Vertrag nicht verlängert wird, habe ich auch Anspruch auf Mutterschafts- und Elterngeld? Vielen Dank! LG

von mamati2303 am 19.08.2017, 21:46



Antwort auf: Bekomme ich Eltergeld?

Hallo, EG: voll MG: Das kommt darauf an, wann der Vertrag endet, wenn Sie ARbGeld 1 bekommen, auch Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.08.2017



Antwort auf: Bekomme ich Eltergeld?

Kommt darauf an, was du ab 1.9.2018 - also zu Beginn deiner Schwangerschaft - so vor hast.... Gruß Sabine

von SumSum076 am 20.08.2017, 11:27



Antwort auf: Bekomme ich Eltergeld?

Wenn Sie im Herbst 2018 schwanger werden, ist Ihr Vertrag doch bereits zuvor ausgelaufen? Grundsätzlich zahlt Ihr AG bis zum Ende des Vertrages Mutterschaftsgeld. Also mal angenommen Sie haben nach dem 31.8.18 keine neue Stelle/keinen Verlängerungsvertrag und werden die Wochen darauf schwanger, dann hat Ihr jetziger AG (zu diesem fiktiven Zeitpunkt Ex-AG) nix mehr damit zu tun. Wenn Sie dann weiterhin ohne Beschäftigung bleiben zahlt Ihre KK das Mutterschaftsgeld, ggf. das Bundesversicherungsamt. Das Elterngeld bemisst sich an Ihrem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschaftsantritt und wird in diesem Fall geringer ausfallen, als wenn Sie zum Mutterschutz gearbeitet hätten. (Sollte Ihr AG Sie nicht verlängern und Sie keine neue Stelle in Aussicht haben, müssen Sie sich übrigens bis zum 1.6.18 arbeitssuchend gemeldet haben, um nahtlos ALG beziehen zu können.)

von Kristiiin am 20.08.2017, 13:11



Antwort auf: Bekomme ich Eltergeld?

Elterngeld ja, aber wenn Du recht kurz vor Auslaufend es Vertrages bzw kurz danach schwanger wirst und dann keinen neuen Job hast, wird der EG kaum mehr wie der Mindestsatz werden. Weil ALG1 nämlich mit 0 € gewertet wird. Und maßgeblich für das EG sind die 12 Monate vorher bzw das Einkommen welches man da hat. Lohnersatzzahlungen und auch Krankengeld - wenn nicht schwangerschaftsbedingt - werden dabei eben nicht berücksichtigt. Außnahme wäre bei einem BV - was aber für dich dann eh nicht zutrifft wenn du gar keinen AG hast. Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast du nur wenn du auch Anspruch auf ALG1 hast und Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bist - dann aber nicht so hoch wie wenn du einen AG hast. Elternzeit hast du keine, weil du ja auch keinen AG hast. Solange wie du EG bekommst wärst du aber immerhin versichert falls eben Pflichtmitglied der gesetzlichen KK. Mein Rat wäre, erst schauen das verlängert wird oder das du einen neuen Job hast und dann erst schwanger werden. Oder jetzt zeitnah. Dann liegt der beginn Mutterschutz wenn es schnell klappt noch innerhalb deines Beschäftigungszeitraums und du hättest keine Nullrunden beim EG.

Mitglied inaktiv - 20.08.2017, 13:25