Sehr geehrte Frau Bader, es geht um folgenden Sachverhalt: Ich befinde mich zurzeit im 2. Jahr meiner Elternzeit zu Hause, das dritte Jahr der Elternzeit werde ich wieder bei meinem Arbeitgeber im Angestelltenverhältnis in Teilzeit arbeiten. Mit meinem Arbeitgeber ist abgesprochen, dass ich während des 2. Jahres der Elternzeit von zu Hause aus einer Nebenbeschäftigung nachgehen kann. Diese Nebenbeschäftigung wird weniger als 20 Stunden pro Woche Arbeitszeit in Anspruch nehmen und freiberuflicher Natur sein, da ich einen freien Beruf ausüben werde. Es handelt sich also nicht um eine reine bzw. "normale" Selbstständigkeit und auch um keinen 450-Euro-Job. Zurzeit bin ich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, aufgrund der Elternzeit jedoch beitragsbefreit. Auf Nachfrage bei meiner Krankenkasse wurde mir nun telefonisch mitgeteilt, dass unter den vorgenannten Bedingungen die Krankenversicherung für mich beitragsfrei bleibt, solange mein Verdienst pro Jahr eine Grenze von ca. 2.100 Euro (den genauen Betrag habe ich mich nicht gemerkt) nicht übersteigt. Diese Verdienstgrenze erscheint mir jedoch sehr gering. Könnten Sie mir daher bitte mitteilen, a) ob die Verdienstgrenze zur Wahrung der Beitragsbefreiung in der gesetzlichen Krankenkenversicherung (keine Familienversicherung) bei einer Ausübung eines freien Berufes in geringem wöchentlichen Arbeitsumfang während der Elternzeit ohne Elterngeld-Bezug tatsächlich bei einer so geringen Summe liegt und b) wo sich diese Regelung (im Internet) nachrecherchieren lässt? Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar, da ich selbst leider keine verlässlichen Quellen finden konnte und die von der Krankenkasse genannte Verdienstgrenze mich wirklich verunsichert. Freundliche Grüße aus Berlin
von CherokeeBerlin am 09.10.2016, 10:20