Beistand zur Vaterschaftsfeststellung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beistand zur Vaterschaftsfeststellung?

Liebe Frau Bader, ich stecke in der Zwickmühle. Den biologischen Vater meines Kindes habe ich bei einer Urlaubsreise kennen gelernt. Als ich bemerkt habe, dass ich schwanger bin, sind wir schon getrennte Wege gegangen. Er weiß Bescheid, möchte aber von seinem Kind nichts wissen. Ich wollte meine Tochter sehr von Anfang an und ihre Anwesenheit hat mein Leben stark verändert. Auch in Sachen Liebe hat sie mich (im übertragenen Sinne) zu einem alten Freund geführt, mit dem ich seit einiger Zeit glücklich verlobt bin. Aus dieser Geschichte habe ich gelernt verantwortungsvoll, im Sinne meines Kindes, zu handeln und nun möchte ich die richtige Entscheidung treffen. Meine Tochter wird bald 6. Seit sie 2 ist kennt sie meinen Verlobten als "ihren" Papa. Nun hat aber das Jugendamt die Adresse von ihrem biologischen Vater gefunden und möchte das Verfahren einleiten. Da er ständig auf Reise war und schwer auffindbar,wurde seine Adresse von einem Institut ermittelt, die sie nicht rausrückt, also man kann ihn nicht "einfach so" anschreiben, man muss gleich gerichtlich vorgehen. Und davor graut es mir. Ein Gerichtsverfahren kann sich hinziehen, es sind hohe Kosten, erstmal auch für mich und ich weiß, er hat wenig Geld und wird sich drücken. Ich rechne also gar nicht damit, dass ich je Unterhalt von ihm bekomme. Es geht aber auch keinerlei Gefahr von ihm aus. Andererseits möchte ich meiner Tochter ihre Abstammung nicht vorenthalten. Da es aus England kommt, einige Jahre in Canada und Australien verbracht hat, wird es für mich wahrscheinlich nicht möglich sein, ihn ihr zu "zeigen", wenn sie mal danach fragt und so bleibt sie ohne ihre Wurzel je kennen gelernt zu haben. Mein Partner, der als ihr Papa fungiert, gibt sich viel Mühe, man merkt aber, dass die Liebe und Interesse nicht annähernd in dem Masse vorhanden sind, wie bei seinen eigenen (2) Kindern, die bei ihrer Mutter leben. Ich bin in dieser Patchworkfamilie glücklich, unsere Kinder allem Anschein nach, auch, ich fühle aber die Verantwortung für meine Tochter liegt ausschließlich bei mir. Mein jetziger Partner spielt zwar mit ihr und sie haben eine ganz gute Beziehung zueinander aufgebaut, er ist aber nicht imstande sie als sein Kind, trotz der ganzen Bezeichnungen, anzunehmen. Jetzt, wo ich diese bewusste Entscheidung treffen kann, möchte ich Sie um Rat bitten, was aus Ihrer Sicht besser für meine Tochter wäre? Das Gerichtsverfahren vom JA einleiten zu lassen oder darauf verzichten? Wir werden eh noch eine Weile so tun, als ob mein Partner ihr Papa ist, aber ich weiß, ich kann ihr im Nachhinein nicht glaubhaft ermitteln, dass er sie wie sein Kind geliebt und angenommen hat. Und da bleibt sie ohne irgend etwas. Wird sich nicht mal das realistische Bild von ihrem biologischen Vater machen können. Was soll ich tun? Vielen Dank Lea

von leabluesky am 07.07.2016, 23:38



Antwort auf: Beistand zur Vaterschaftsfeststellung?

Hallo, machen. Und das Kind nicht länger anlügen - das kann das Vertrauensverhältnis nachhaltig stören. Mit 6 kann sie das durchaus verstehen - wann soll der richtige Zeitpunkt sein? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2016



Antwort auf: Beistand zur Vaterschaftsfeststellung?

Da hast du keine Wahl, es ist wie es ist. Vielleicht wird das Kind sich über ihre Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins väterlicherseits etwas identifizieren können. Viel Glück dem Mädchen!

von Pamo am 08.07.2016, 06:56



Antwort auf: Beistand zur Vaterschaftsfeststellung?

Nach meinem Kenntnisstand kann es das nur gemacht haben, weil Du Unterhaltsvorschuss bezogen hast. Daher verstehe ich nicht, was Du nun entscheiden musst. Das Jugendamt hat ihn gefunden und wird versuchen das Geld wieder zu bekommen. Da kannst Du nicht einfach sagen sie sollen es lassen. Es sei denn Du möchtest das alles zurückzahlen. Sicherlich nicht,oder ? Mein Ex hatte auch kein Interesse, hat meinen Sohn auch noch nie gesehen. Er wird 10. Ich habe keinen Cent bezahlt für die Arbeit des Jugendamtes. Dennoch kennt er von Anfang an seine Geschichte. Ich rate Dir dringend das Kind aufzuklären, das fliegt Euch sonst um die Ohren. Mein jetziger Mann ist auch zum Papa für ihn geworden, er wusste aber immer dass ich einen anderen Mann vor ihm kannte und sehr liebte, der ihn in meinen Bauch gemacht hat, weil wir den Papa da noch nicht kannten. Das ist kein Drama, wenn Du daraus keines machst. Noch ist sie jung genug um die Kurve da zu bekommen. Google mal "Willi die Samenzellen" von der Sendung mit der Maus. Sehr süß erklärt. Das Kind selbst kann später selbst suchen, wenn es das möchte, Du musst doch jetzt nichts unternehmen, aber das Kind mit seiner Geschichte aufwachsen lassen bitte. Es ist doch super, wenn ihr dann eine Adresse habt. Einen Ansatz, wenn es wichtig werden sollte für Deine Tochter. Und vielleicht kann sie besser damit umgehen wie Dein Partner mit ihr umgeht,wenn sie es einordnen kann. Kinder spüren wenn was "nicht stimmt"

von Sternenschnuppe am 08.07.2016, 07:10



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Hallo Sterneschnuppe, vielen Dank für Deinen Beitrag. Dass sind alles Fragen, die mir so durch den Kopf gehen, ich werde mich bemühen mein Kind möglichst bald aufzuklären, danke für den Link. Ja, das JA hat ermittelt wegen UV. Den habe ich beantragt bevor ich mit meinem Partner zusammen kam. Wir waren sehr vorsichtig miteinander, da wir ja beide unschöne Erfahrungen gemacht haben. Erst jetzt bin ich sicher, dass ich mit dem Mann zusammen leben und ihn heiraten möchte. Die Dame im JA hat mir gesagt, dass ich sehr wohl auf weiteres Vorgehen verzichten kann, sie hat mir sogar ein vorgefertigtes Blatt dafür ausgedruckt. Selbstverständlich erhalte ich dann kein UV mehr... LG Lea

von leabluesky am 08.07.2016, 18:58



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vielen Dank, Pamo!

von leabluesky am 08.07.2016, 18:59



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Unterschreibe es nicht ! Dann werden sie es von Dir wiederholen. Die schenken keinem Geld einfach so :-) Lass sie das durchziehen, das Kind kann nur gewinnen. Daten, vielleicht irgendwann ein Kontakt, Erbansprüche. Wer weiß was er nun verdient, was er erreicht hat ? Vielleicht hat er sogar erntshaftes Interesse und er wird eine Bereicherung. Würde ich sogar jetzt noch meinem Ex zutrauen, der darf nur keinen Kontakt haben. Ich wusste nichts von ihr, aber seine Ehefrau ! war alles andere als begeistert als ich schwanger war. Seither habe ich ihn wie gesagt nie wieder gesehen. Würde die Ehe scheitern würde ich ihm zutrauen dass er dann Kontakt sucht. Rechtlich ist er allerdings nicht mehr der Vater. Dennoch würde ich mich für meinen Sohn freuen, der ihm sehr änlich sieht. Lange Rede, kurzer Sinn : Vater werden kann jeder, Papa ist vom Herzen. Deine ist noch jung genug um ihr das neutral undramatisch zu erzählen dass es da mal jemanden gab....... Und Du und der Papa sich freuen dass das so ist, weil ihr Euch da noch nicht gekannt habt. Kannst mir gern eine PN senden wenn Du Fragen hast.

von Sternenschnuppe am 08.07.2016, 19:07



Antwort auf: Beistand zur Vaterschaftsfeststellung?

Meinst Du, sie können sich das Geld von mir wieder holen wollen? Hmmm, was nun? Ich bin die ganze Zeit am abwägen. Auf der Minusseite ist, dass ich trotz Prozesskostenhilfe die hälftigen Kosten des Verfahrens werde tragen müssen, ich bin berufstätig (allerdings Geringverdienerin) und werde bis Ende dieses Jahres heiraten, dann wird auch das Einkommen meines Mannes hinzugerechnet. KV hat sich bis jetzt nur gedrückt, inklusive Wohnortwechsel und Emailkonto löschen, daher gehe ich nicht davon aus, dass er plötzlich Interesse haben wird. Er wüsste ja wie er mich erreichen könnte. Ich gehe eher davon aus, dass er nicht brav zum Gericht geht, wenn aufgefordert, sondern eher wieder verschwindet, wodurch sich das ganze jahrelang hinziehen wird....

von leabluesky am 11.07.2016, 10:33



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Da gibt es doch nix abzuwägen. Er ist der leibliche Vater, das hast Du richtig angegeben und nun geht das seinen Weg. Ich habe für das alles keinen Cent bezahlt, die vertreten ja die Ansprüche des Kindes. Inklusive gerichtlichem Vaterschaftstest bei uns. Wenn Du jetzt die Einwilligung zurückziehst, obwohl sie ihn haben, dann musst Du das Geld zahlen. Du verhinderst dann ja, dass sie es bekommen könnten.

von Sternenschnuppe am 11.07.2016, 12:05



Antwort auf: Beistand zur Vaterschaftsfeststellung?

OK, danke!

von leabluesky am 11.07.2016, 15:51



Antwort auf: Beistand zur Vaterschaftsfeststellung?

OK, danke.

von leabluesky am 11.07.2016, 15:53



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