Bei Wohnsitz im EU-Ausland Anspruch auf Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bei Wohnsitz im EU-Ausland Anspruch auf Elterngeld?

Hallo, Ich bin in Deutschland als Auszubildende in der Krankenpflege tätig und jetzt schwanger. Mein Partner wohnt in Frankreich und ich würde gerne zu ihm ziehen. Die Beschäftigung im Krankenhaus bleibt weiterhin bestehen. Habe ich, wenn ich mich ummelden würde nach Frankreich trotzdem Anspruch auf's Elterngeld oder verfällt das und ich muss mich ans französische Amt wenden? Liebe Grüße und vielen Dank !

von xBekki am 08.10.2016, 19:38



Antwort auf: Bei Wohnsitz im EU-Ausland Anspruch auf Elterngeld?

Hallo, wenn Sie in Frankreich leben haben Sie keinen Anspruch auf EG in D Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.10.2016



Antwort auf: Bei Wohnsitz im EU-Ausland Anspruch auf Elterngeld?

Folgender Link beantwortet die Frage: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html

Mitglied inaktiv - 08.10.2016, 20:50



Antwort auf: Bei Wohnsitz im EU-Ausland Anspruch auf Elterngeld?

Wenn dein Wohnsitz nicht in Deutschland ist, dann hast du keinen Anspruch auf das Elterngeld. Ob/Welche Leistungen es in Frankreich gibt, ist mir nicht bekannt.

von chrissicat am 08.10.2016, 22:18



Antwort auf: Bei Wohnsitz im EU-Ausland Anspruch auf Elterngeld?

Und wenn ich meinen erstwohnsitz in Deutschland und nur meinen zweiten in Frankreich habe?

von xBekki am 10.10.2016, 13:03



Antwort auf: Bei Wohnsitz im EU-Ausland Anspruch auf Elterngeld?

Wenn du von Frau bader noch eine Antwort haben willst musst du die frage ganz neu stellen sie antwortet nur einmal und liest nicht nach ob du noch ne zweite frage oder nachfrage hast. Allerdings hat sie letztens schon mal geantwortet das auch das nicht geht. Lg

von sterntaler82 am 10.10.2016, 14:10



Antwort auf: Bei Wohnsitz im EU-Ausland Anspruch auf Elterngeld?

Dann begehst Du Betrug. Du wirst Deinen überwiegenden Aufenthalt nicht in Deutschland haben. Und das muss man für Kindergeld und Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 10.10.2016, 15:12



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