Lieber Frau Bader,
ich habe mich von meinem Mann und Kindesvater (Tochter, 8 Jahre) getrennt und lebe nun mit Tochter 600 km entfernt und in einem anderen Land. Ich versuche, eine für das Kind passende Besuchsregelung mit dem Kindesvater zu vereinbaren und zwar 1 Woche pro Monat. Er nimmt aber nun an, dass er jeweils in dieser Woche bei uns, d.h. in meiner Wohnung, leben kann, um die (schulpflichtige) Tochter zu sehen. Muss ich das akzeptieren?
Danke für eine Antwort
von
Fabettina
am 21.08.2017, 12:55
Antwort auf:
Bei Besuchsrecht des im Ausland lebenden Vaters - muss ich ihn bei mir akzeptier
Hallo,
Nein. aber geht denn überhaupt deutsches Recht?
ggrundsätzlich stellt sich jedoch schon die Frage, inwieweit sie ihm entgegenkommen sollten, da sie ja die Entfernung und somit den Kastenfaktor überhaupt erst produziert haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2017
Antwort auf:
Bei Besuchsrecht des im Ausland lebenden Vaters - muss ich ihn bei mir akzeptier
hallo,
nein, musst du nicht.
Aber es wäre durchaus im Sinne der gemeinsamen Tochter, dass ihr eine Lösung findet, die für den Vater gut tragbar ist.
Da solltest du ihm schon entgegenkommen (finanziell?), da du immerhin die Entfernung geschaffen hast.
Theoretsch könnte dich auch ein Gericht dazu verdonnern.
floe
von
la-floe
am 21.08.2017, 13:14