Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin Zahnärztin und habe vor, schwanger zu werden. Meine Assistenzzeit endet im März und ich würde ab April eine neue Stelle als Angestellte Zahnärztin beginnen mit 6 Wochen Kündigungsfrist. Was passiert, wenn ich innerhalb der Frist schwanger werde? Ich habe ja dann sofortiges Berufsverbot und nach der Geburt Anspruch auf Elterngeld. Hätte es irgendwelche Nachteile für mich? Ist es besser mit dem Kinderwunsch bis zum Ablauf der Probezeit zu warten?
von
LenaZÄ
am 17.01.2017, 16:26
Antwort auf:
Befristeter Vertrag während Probezeit
Hallo,
was meinen Sie mit "6 Wo Kündigungsfrist"?
Ist das in der Probezeit? Ist die Probezeit befristet?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2017
Antwort auf:
Befristeter Vertrag während Probezeit
Zunächst bekommst du erst nach der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung ein BV und nicht "automatisch". Und dann gilt der Kündigungsschutz der Schwangerschaft auch für Probezeiten.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 20:18
Antwort auf:
Befristeter Vertrag während Probezeit
Naja, ob du ein sofortiges BV hast ist fraglich. Seit Beginn dieses Jahres wird da genauer geschaut und der AG muss erst ALLES tun um zu prüfen ob er nicht eine andere Option hat wie er dich beschäftigen kann ohne das Mutterschutz gefährdet ist. Evtl kannst Du dann nicht am Patienten arbeiten bzw nicht an jedem, aber zB Schreibarbeit machen, Telefondienst oder was weiß ich.
Wenn Du innerhalb der Probezeit schwanger wirst hängt es, wie auch insgesamt vom Arbeitsvertrag, davon ab was ihr vereinbart hat. Hast Du einen unbefristeten Vertrag unterschrieben bei dem zB steht, die ersten 3-6 Monate gelten als Probezeit un nach Ablauf dieser gilt der Vertrag als unbefristet gilt die Probezeit als beendet. Du kannst dann nicht mehr gekündigt werden.
Steht in dem Vertrag drin, er ist auf die ersten 3-6 Monate (als Beispiel) befristet, dann muss er nicht gekündigt werden sondern kann einfach so auslaufen. dann greift der Kündigungsschutz auch nicht.
Elterngeld bekommt jeder, selbst dann wenn man gar nicht gearbeitet hat. es wird dann aber im schlechtesten Fall eben nur der Mindestsatz. Den das Elterngeld setzt sich zusammen aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor Antritt, abzüglich Mutterschaftszeiten und Elterngeldmonaten (im ersten Jahr). Wenn Du direkt in den ersten Wochen nach Arbeitsantritt schwanger wirst, wirst Du also rein rechnerisch weniger Elterngeld bekommen - da weniger wie 12 Monate volles Einkommen. ich gehe mal davon aus in der Assistenzzeit hast du deutlich weniger verdient.
Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 20:25
Antwort auf:
Befristeter Vertrag während Probezeit
Es gibt kein automatisches Beschäftigungsverbot. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dich für Ersatztätigkeiten oder unschädliche Tätigkeiten einzusetzen.
Selbst bei Zahnärztinnen ist doch noch einiges möglich.
z.B. hier: http://www.zmk-aktuell.de/management/recht/story/schwanger-in-der-zahnarztpraxis__1197.html
Im Verwaltungsbereich kann man dich immer einsetzen.
Mitglied inaktiv - 18.01.2017, 16:54