Befristeter Vertrag endet im Mutterschutz - Welche finanzielle Unterstützung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Befristeter Vertrag endet im Mutterschutz - Welche finanzielle Unterstützung?

Hallo Frau Bader, ich habe gerade lange im Internet herumgelesen, aber irgendwie ist das alles ganz schön kompliziert... Ich bin momentan befristet beschäftigt und mein Arbeitsvertrag endet am 29.02.2016. Mein voraussichtlicher Geburtstermin ist der 02.02.2016. Da mein Arbeitsvertrag im Mutterschutz endet, frage ich mich, ob ich nach Ende des Vertrages ein verringertes Mutterschutzgeld (also nicht 100% meines vorherigen Netto-Einkommens) erhalte? Zudem frage ich mich, wie sich nach Ende meiner Elternzeit (ich mache voraussichtlich 12 Monate, also bis 31.01.2017) mein Arbeitslosengeld berechnet? Wird dafür mein Einkommen vor Beginn des Mutterschutzes berücksichtigt oder berechnet sich das Arbeitslosengeld anhand des Elterngeldes, was ich in den 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit (dann 01.02.2017) erhalten habe? Für Ihre Hilfe in diesem irgendwie ziemlich undurchsichtigen Finanz-Dschungel wäre ich Ihnen sehr hilfreich!! Beste Grüße Katja

von KatjaB1980 am 17.08.2015, 12:30



Antwort auf: Befristeter Vertrag endet im Mutterschutz - Welche finanzielle Unterstützung?

Hallo, 1. Sie bekommen dann MG von der KK in Höhe von Krankengeld. 2. Das arbGeld 1 bestimmt sich nach fiktivem Lohn (bei 3 Jahren EZ) u prozentual der Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2015



Antwort auf: Befristeter Vertrag endet im Mutterschutz - Welche finanzielle Unterstützung?

Du bekommst den restlichen Mutterschutzlohn von der Krsnkenkasse. Soweit ich weiß in Höhe vom Krankengeld dann. ALG1 wird dann aus der Zeit berechnet vor dem Kind, anteilig dessen was Du an Stunden arbeiten kannst und Kinderbetreuung nachweisen kannst. Da wird eventuell das Problem sein, da Krippen und Tagesmütter meist erst zum neuen Schuljahr aufnehmen und das ist im August / September. Und da muss man auch noch mit 2-4 Wochen Eingewöhnung rechnen. Beitragsfrei krankenversichert bist Du solange Du Elterngeld bekommst, daher wäre zu überlegen es auf zwei Jahre auszahlen zu lassen, falls das mit der Betreuung nicht so klappt. Es sei denn Du bist verheiratet und kannst Dich beim Mann familienversichern.

von Sternenschnuppe am 17.08.2015, 16:25



Antwort auf: Befristeter Vertrag endet im Mutterschutz - Welche finanzielle Unterstützung?

Liebe Frau Bader, leider verstehe ich Ihre Antwort nicht: "Das arbGeld 1 bestimmt sich nach fiktivem Lohn (bei 3 Jahren EZ) u prozentual der Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen." Wie bereits geschrieben, bin ich momentan befristet beschäftigt und mein Arbeitsvertrag endet am 29.02.2016. Mein voraussichtlicher Geburtstermin ist der 02.02.2016. Ich würde dann voraussichtlich ab 01.02.2017 wieder voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, habe aber aufgrund dessen das die befristete Stelle ausgelaufen ist, wahrscheinlich erstmal keine Stelle mehr. Berechnet sich das Arbeitslosengeld I dann anhand des Gehaltes, dass ich 12 Monate vor dem Geburtstermin erhalten habe? Es gabe zudem noch die Überlegung, dass ich meinen Arbeitgeber bitte meinen Arbeitsvertrag über meine Elternzeit hinaus zu verlängern (z.B. bis 31.03.2017), wobei ich bis 31.01.2017 in Elternzeit wäre. Würde sich dann anschließend das Elterngeld auf die letzten 12 Monate vor Beginn Arbeitslosigkeit beziehen? Also 01.04.2016 bis 31.03.2017? Dann wären in diesem Zeitraum ja 10 Monate Elterngeld (und damit reduziertes Einkommen) enthalten? Für mich stellt sich also die Frage, was finanziell besser für mich wäre: meinen Vertrag einfach Ende Februar 2016 auslaufen lassen oder darum bitten den befristeten Vertrag bis 31.03.2017 zu verlängern. Für eine erneute Antwort wäre ich sehr dankbar! Viele Grüße Katja

von KatjaB1980 am 23.08.2015, 10:29



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