Befristeter Teilzeitvertrag während Elternzeit oder Nachtrag?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Befristeter Teilzeitvertrag während Elternzeit oder Nachtrag?

Guten Tag, Frau Bader, ich benötige sehr kurzfristig Ihren Rat. Ich hatte vor meiner Elternzeit einen unbefristeten Vollzeitvertag und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und bewilligt bekommen. Das erste Jahr ist nun um, in dem ich komplett zuhause war. Nun steige ich im zweiten Jahr Elternzeit wieder in Teilzeit ein. Mein Chef hat mir nun einen kompletten neuen Vetrag zugesandt, der bis zum Datum nach den 2 Jahren Elternzeit "begründet befristet" ist. In dem Vertrag wird jedoch mit keinem Mal die "Elternzeit" erwähnt. Immer wieder lese ich überall dass man keinen neuen Vertrag unterschreiben sollte, da der alte damit aufgehoben wird. Ist das korrekt? Zudem hat er meine Provisionsregelung in diesem Vetrag rausgelassen und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall meines Kindes direkt ausgeschlossen. Mein Urlaub wurde anteilig für die Teilzeitbeschäftigung entsprechend reduziert. Das sind die wesentlichen Änderungen gegenüber meine alten Vertrag. Leider sind wir ein sehr kleines Unternehmen und haben keinen Betriebsrat o.ä. Daher nun meine Fragen: - muss ich den neuen befristeten Vertrag unterschreiben? Verliere ich dann meinen Anspruch auf den alten unbefristeten Vollzeitvertrag (was bedeutet eigentlich "der Arbeitsvertrag ruht"?) oder ist es sicherer nur eine Änderung der Arbeitszeit und Gehalts aufsetzen zu lassen? Oder kann ich den neuen Vertrag in dieser Hinsicht unterzeichnen und der alte gilt dann automatisch ab Ende des befristeten wieder? - Darf mein AG die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall meines Kindes ausschließen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

von Sasa84 am 06.08.2014, 11:57



Antwort auf: Befristeter Teilzeitvertrag während Elternzeit oder Nachtrag?

Hallo, die Befristung ist ja durch die EZ bedingt. Der Vertrag muss trotzdem die gleiche bezahlung anteilig beinhlaten wie ohne EZ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2014



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