Sehr geehrte Frau Bader, können Sie mir bitte bei meiner Frage weiterhelfen: Mein befristeter Arbeitsvertrag endet nach der Geburt, noch während der Mutterschutzfrist. Ist es richtig, dass ich trotzdem während des Bezugs von Mutterschaftsgeld und Elterngeld beitragsfrei gesetzlich krankenversichert bleibe? Und bleibt die beitragsfreie Versicherung auch während des Bezugs von Betreuungsgeld bis zum 3. Lebensjahr des Kindes bestehen, wenn ich sonst kein weiteres Einkommen habe? (Mein Mann ist privatversichert, so dass eine Familienversicherung nicht möglich wäre.) Vielen Dank im Voraus!
von blueena am 14.11.2014, 09:14