Hallo Frau Bader,
folgender Sachverhalt:
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.09.2014 mein Mutterschutz beginnt am 19.07.2014 und endet nach dem errechneten Termin am 24.09.2014 (ET 30.07.2014)
Jetzt meine Fragen:
Beantrage ich bei meinem AG die Elternzeit? Wenn ja für das gesamte Jahr, wenn ich 12 Monate in Anspruch nehme?
Oder nur bis zum 30.09.2014 da dann das Arbeitsverhältnis sowieso endet?
Muss ich mich nach dem 30.09.2014 arbeitslos melden, oder erst 3 Monate vor Ende der Elternzeit?
Vielen Dank und beste Grüße,
Sandra
von
Kimba87
am 25.03.2014, 14:28
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus
Hallo,
ich würde Elternzeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses beantragen. Ich würde auch vorsichtshalber drei Monate vor Ende des Vertrages Meldung bei der Agentur für Arbeit machen. Selbst wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2014
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus
Du musst Dich drei Monate vor Ende des Vertrages arbeitslos melden zum Ende des Vertrages um alle Fristen einzuhalten und keine Sperre zu bekommen.
Da Du im Mutterschutz auch noch Urlaub erwirbst und nun ja auch noch, würde ich gucken die Zeit bis zum Vertragsende mit Urlaub zu füllen.
Ans Arbeitsamt wendest Du Dich leistungstechnisch wieder wenn Du Kinderbetreuung hast und weißt mit wievielten Stunden Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Oder bewirbst Dich selbst dementsprechend dann.
Die Krankenkasse ist solange beitragsfrei wie Du Elterngeld bekommst, danach musst Du Dich familienversichern oder den Beitrag selbst zahlen solange Du noch keine Leistungen bekommst.
von
Sternenschnuppe
am 25.03.2014, 15:20