Sehr geehrte Frau Bader Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 30.6. Ab 1.7 beginnt mein Mutterschutz. Ich habe Mutterschaftsgeld bei meiner Krankenkasse beantragt. Die haben mir mitgeteilt sie brauchen zur Bearbeitung einen Bewilligungs- und Aufhebungsbescheid von der Agentur für Arbeit. Ich habe dort also ALG I beantragt, was sofort abgelehnt wurde, da ich ja von meiner KK Mutterschaftsgeld bekäme Und ich dem Arbeitsmarkt ja eh nicht zur Verfügung stünde. Sollte ich nun beim Arbeitsamt oder der KK nachhaken? Habe ich dann überhaupt Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Vielen Dank für ihre Hilfe J.
von Jujum83 am 20.06.2015, 11:51