Hallo Fr. Bader Bin z.Zeit in Elternzeit mit1.Kind und wieder schwanger. Meine Arbeitsverhaeltniss endet July 2015. Die Elternzeit fuer 1.Kind wuerde seitens derAG bis zum Ende der Arbeitsverhaeltniss genehmigt. Der Geburtstermin wird August2015,also nach Beendigung der Arbeitsverhaeltniss.Haette Ich dann recht auf MG und EG.
von Tsigereda am 08.12.2014, 02:28