Frage: Befreiung von Modelschule

Sehr geehrter Frau Bader, unser Sohn wir schulpflichtig. Die örtliche zuständige Grundschule ist eine Modelschule des Kreises, in welcher ein neues Unterrichtskonzept getestet wird. Wir finden das System für unseren Sohn absolut nicht passend. Uns wurde gesagt, dass es einen Anspruch auf Einschulung in eine Regelschule (ebenfalls an unserem Wohnort vorhanden) gäbe. Wie könnte man den den Umsetzen? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 05.10.2015, 08:58



Antwort auf: Befreiung von Modelschule

Hallo, da kenne ich mich nicht aus. Was sagt denn die Aufsichtsbehörde? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.10.2015