Sehr geehrte Frau Bader, mein 1. Kind kam am 31.07.2013 auf die Welt. Ich arbeite derzeit bei meinem Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit. Mein Arbeitgeber bietet eine halbes Jahr Elternzeit zusätzlich an. Ich befinde mich derzeit also noch bis 31.01.2017 in Elternzeit. Ich bin nun erneut schwanger und bin ab 16.01.2017 in Mutterschutz. Wenn ich die Elternzeit vorzeitig mit Ablauf des 15.01.2017 beende erhalte ich dann das Mutterschaftsgeld auf mein volles Gehalt vor der Elternzeit? (sowie es während der Beendigung innerhalb der regulären Elternzeit wäre) Herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort!
von Pilger am 28.09.2016, 13:25