Sehr geehrte Frau Bader, seit 14 Monaten arbeite ich Teilzeit-in-Elternzeit. Vor Eintritt in die Teilzeitbeschäftigung war ich freiwillig gesetzlich versichert (mein Vollzeit Jahreseinkommen liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze). Aufgrund der Teilzeitbeschäftigung liegt mein Einkommen nun aber unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ich bin daher in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Nun will ich aufgrund erneuten Eintritts in den Mutterschutz meine bisherige Elternzeit und damit auch die Teilzeit-In-Elternzeit Regelung vorzeitig beenden. Welche Auswirkung hat dies auf meinen Versicherungsstatus? Bin ich dann weiterhin gesetzlich pflichtversichert (weil ich dies ja auch vor erneuten Eintritt in den Mutterschutz war) oder bin ich dann wieder freiwillig gesetzlich versichert (weil mein Vollzeit Vertrag - wenn auch ruhend - wieder gültig ist) Vielen herzlichen Dank und freundliche Grüße
von Frida K. am 27.01.2016, 11:15