Liebe Frau Bader, wir hatten schon mal zu dem Thema geschrieben... ich absolviere berufsbegleitend eine Ausbildung, in der ich selbst Patienten psychotherapeutisch behandle (Ausbildungsfälle unter Supervision). Seit meiner 5. Schwangerschaftswoche bin ich im individuellen Beschäftigungsverbot - bezogen auf meine Haupttätigkeit als Sozialarbeiterin. Ich würde gern wissen, ob ich die Ausbildungsfälle trotz BV weiter ausüben kann? Könnte das Ärger bei der Steuer oder mit der Krankenkasse geben? Als Nebentätigkeit zählt es nicht, da es Bestandteil der Ausbildung ist. Meine Frauenärztin hat mir - nur mündlich - mitgeteilt, dass sich das BV nur auf die Arbeit beziehe (Attest für den Arbeitgeber) und nicht auf die Ausbildung. Leider habe ich nichts schriftliches dazu. Müsste ich mich nochmal in irgendeiner Weise absichern? Mein Chef mobbt mich seit Monaten und erkundigt sich neuerdings nach genauen Bausteinen meiner Ausbildung. Ich habe den Verdacht, er will mir Ärger wegen dem BV machen...
von Kiane am 05.12.2014, 14:03