Guten Abend, am 01.09 beginne ich nach einem Jahr Elternzeit wieder meine Arbeit. Wir hätten gerne ein zweites Kind (da wir aber auf künstliche Befruchtung angewiesen sind, kann man nicht sagen, wie schnell das geht. Das kann Jahre oder Monate dauern). Ich bekäme auf Grund der Arbeit die ich mache ein BV. Angenommen es geht sehr schnell, also ich wäre im September schon wieder schwanger, würde ich im BV dann überhaupt Geld bekommen? Im Gesetzestext steht: " Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht." Kann mir bitte einer helfen? Ist Elterngeld auch ein Arbeitsentgeld? Vielen Dank NaBE
von NaBe am 20.06.2015, 20:56