Frage: BV Verhalten gegenüber AG

Hallo Frau Bader. Ich habe heute einen Früh-SSTest gemacht. Dieser war positiv. Darüber freuen wir uns sehr. Bin noch mit unserem 1. Kind in Elternzeit bis Ende Mai 2015. Während meiner Elternzeit arbeite ich in einem anderen Kindergarten (20 Stunden) bis 30.5.15. Anschließend am 1.6.15 beginne ich, nach meiner Elternzeit wieder in meiner alten Arbeitsstelle (39 Stunden) im Kindergarten. Ich bekomme mit größter Wahrscheinlichkeit wieder ein BV. Wie muss ich jetzt vorgehen? 1. Frauenarzt besuchen und SSW bestätigen lassen. 2. AG informieren. Dann BV abklären. 3. Muss ich dann jetzt schon dem Arbeitgeber meiner Arbeitsstelle, die ich im Juni wieder aufnehme, meine SSW mitteilen?Oder erst ab 1.6.15 zum Arbeitsbeginn? Oder braucht es für die Arbeitsstelle ab Juni ein neues, bzw. 2. BV?? anderer Landkreis und anderer Kiga??? Denn ich möchte dort ja auch wieder ein BV erhalten. Habe etwas Bedenken, dass ich dort dann kein Geld bekomme, wenn ich dem AG vor Antritt der Arbeit meine SSW mitteilen müsste. Wie gehe ich vor, was muss ich beachten????? Herzlichen Dank für Ihre fachliche Auskunft.

von Wirbelwinde123 am 15.03.2015, 12:36



Antwort auf: BV Verhalten gegenüber AG

Hallo, 1. Logo 2. Logo 3. Sie beenden die TZ-Arbeit (tun Sie ja eh) und fangen die alte Tätigkeit an. Da gehen Sie dann ins BV und bekommend en alten Lohn weiter. Ob Sie ein BV erhalten möchten, ist nicht relevant. Entweder Ihnen steht eins zu oder nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2015



Antwort auf: BV Verhalten gegenüber AG

Danke. Aber noch eines ist mir unklar. Den Arbeitgeber ab Juni, informiere ich erst im Juni zu Arbeitsbeginn und nicht vorher. Und was ist, wenn sich das rumspricht. Muss ich dem AG, wenn er mich darauf anspricht, eine Auskunft über eine SS vor Antritt der Arbeit überhaupt mitteilen??

von Wirbelwinde123 am 17.03.2015, 11:34