Frage: Ausweichkindergarten

Sehr geehrte Frau Bader, in dem Kiga meines Sohnes sind die Hälfte der Kinder an einem Magen-Darm-Virus erkrankt. Da letztes Jahr bereits einmal eine große und langwierige Krankheitswelle über den Kindergarten gerollt ist, hat der Vorstand (unser Kindergarten ist ein Verein) spontan entschlossen den Kiga für 3 Tage komplett zu schließen. Es war NICHT die Entscheidung des Gesundheitsamtes. Muss der Kindergarten für solche Fälle einen Ausweich Kindergarten benennen? Müssen ggf Beiträge anteilig erstattet werden? Wie bereits erwähnt, handelt es sich um einen Verein, hätte man in einer Mitgliederversammlung über die Schließung abstimmen müssen? Vielen Dank. T. Kuhfuß

von t.haxn am 12.01.2017, 08:17



Antwort auf: Ausweichkindergarten

Hallo, das ist höhere Gewalt, da müssen die beiträge nicht erstattet werden. Und auch kein Ausweichkiga benannt werden. Bei uns war es immer so, dass man im Ausnahmefall wenige Kinder in einem anderen KiGa (beide ev. Kirche) unterbringen konnte. Haben Sie gefragt? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.01.2017



Antwort auf: Ausweichkindergarten

Welcher Ausweichkindergarten hätte das Personal und die Räumlichkeiten einen halben Kindergarten aufzunehmen, noch dazu wenn diese Hälfte der Kinder potentiell infektiös sind, d.h. dass bei dieser Hälfte jederzeit damit gerechnet werden muss dass sie ebenfalls den Magen-Darm-Virus bekommen. Der Sinn der Schließung ist ja gerade, dass man die Epidemie unterbricht, indem man die Kinder zu Haus isoliert, bis die Inkubationszeit vorüber ist. Mit dem Ausweichkindergarten würde man das Problem nicht lösen, sondern sogar noch in eine andere Einrichtung verlagern.

Mitglied inaktiv - 12.01.2017, 08:58