Auslandaufenthalt während Elternzeit und Geburt des 2. Kindes im Ausland?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auslandaufenthalt während Elternzeit und Geburt des 2. Kindes im Ausland?

Hallo Frau Bader, mein Sohn wird am 20.10.15 ein Jahr alt. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, das Elterngeld läuft nun aus. Grundsätzlich war geplant ab November wieder in Teilzeit zu arbeiten (über 450 EUR, aber unter 30 Wo-Stunden). Nun hat sich ergeben, dass wir Mitte nächsten Jahres für 3 Jahre nach China gehen werden. 1. Frage: Welche Auswikungen hat die Teilzeitbeschäftigung auf eventuell neues Elterngeld für das 2. Kind? Wäre es sinnvoller nicht anzufangen? (ganz unabhängig von China) 2. Frage: Unser 2. Kind soll eigentlich in den kommenden 3 Jahren zur Welt kommen - also voraussichtlich in China. Ich gehe davon aus, dass ich dann aber gar keine Ansprüche auf Elterngeld und Elternzeit habe? Gemeldet sind wir jedoch weiterhin auch in Deutschland (Entsendung). 3. Frage: Wie überbrücke ich die Zeit in China? Ich dachte mir, ich beantragen das 3. Elternzeitjahr und nehme danach unbezahlten Urlaub (wenn mein AG zustimmt). So fahre ich vermutlich am besten. Dann habe ich aber überhaupt keine Ansprüche mehr auf irgendwelche Leistungen oder? Auch nicht, falls das Kind dann doch erst nach den 3 Jahren und wieder in Deutschland zur Welt kommen würde? 4. Frage: Ändert der Geburtsort des Kindes was an der Situation? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Viele Grüße Rini

von rini83 am 09.10.2015, 13:55



Antwort auf: Auslandaufenthalt während Elternzeit und Geburt des 2. Kindes im Ausland?

Hallo, wenn Sie die drei Jahre im Ausland sind, bekommen Sie weder EG noch MG, egal, wo Sie gemeldet sind.Ich wäre da vorsichtig, da ist man schnell im Straftatbestand.Etwas anderes gilt bei dt. AG, der Sie verschickt. Sie können jedoch in der EZ (bis zum 3. Geb) in China leben. Ab dem 3, Geb. müssten Sie wieder da sein -oder sich unbezahlt beurlauben lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.10.2015



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