Kurz zu meinem Problem: Ich befinde mich derzeit in Ausbildung ( Gesundheits-und Krankenpflege) und werde ab Mai in den Mutterschutz gehen. Nach der achtwöchigen Schutzfrist möchte ich gern 1 Jahr Elternzeit nehmen. Nun ist es leider so, dass die schulische Ausbildungsstätte, welche diese Belange koordiniert, behauptet, dass eine Elternzeit von 12 Monaten regelmäßig nicht gewährt wird, da dies die maximale Ausbildungszeit von 4 Jahren ( 3 Jahre + ein Jahr Verlängerung laut KrpflG) Überschreitens würde. Auf den Hinweis, das Elternzeit nicht auf die Ausbildung angerechnet wird, sagte man mir, dass dies eine Regelung des Landesverwaltungsamtes sein würde und damit das BEEG nicht gültig wäre. Auf Anfrage beim Landesverwaltungsamt teilte man mir mit, dass die Elternzeit gemäß BEEG, wie bereits angenommen, eben nicht auf die Ausbildung angerechnet wird. Bleibt mir nur die Möglichkeit einer Klage? Die Schulleitung beharrt weiterhin auf ihre Regelung. Viele Grüße
von corheb am 25.01.2016, 18:09