Guten Tag,
ich verstehe die Aufteilung der Elternzeit nicht, wenn man wieder schwanger wird.
1. Bsp.
- Kind 1 kam im Juli 2015
- EZ 3 Jahre
- Kind 2 kommt WÄHREND der EZ
2. Bsp.
- Kind 1 kam im Juli 2015
- EZ 3 Jahre
- Kind 2 kommt KURZ NACH ENDE der EZ
FRAGEN:
Wann "stoppe" ich die EZ von Kind 1?
Wann fängt die EZ von Kind 2 an?
Was ist mit den restlichen Monaten der EZ von Kind 1?
Vielen Dank im voraus
VG
von
Newbaby2017
am 20.09.2016, 15:41
Antwort auf:
Aufteilung EZ Kind 1 und 2
Hallo,
Bsp 1.:
Sie beenden die erste EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes u können von K 1 bis zu 12 Mo. später nehmen (wenn der AG zustimmt)
Bsp. 2:
Sie arbeiten zwischendrin u gehen in neue EZ
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.09.2016
Antwort auf:
Aufteilung EZ Kind 1 und 2
Ist recht simpel, stoppst Du die laufende EZ nicht, dann laufen die EZ bzw auch neuer Mutterschutz beide zusammen weiter. Was aber schwerwiegende Unterschiede eben nach sich ziehen kann.
Beispiel 1,
Wenn Kind1 Juli 2015 geboren wurde, dann stoppt man die EZ von Kind1 zum Mutterschutz von Kind2. Und bekommt damit eben das gleiche Mutterschaftsgeld bei Kind2 wie bei Kind 1. Ohne EZ lebt der aktuell ruhende Arbeitsvertrag ja wieder auf und damit eben auch alle Ansprüche aus diesem. Also Mutterschutzgeld und Urlaub.
Beendet man nicht, dann hat man auch keinen Mutterschutz - wie auch, der Arbeitsvertrag ruht ja in der EZ.
Das was an EZ von Kind1 noch übrig ist kann man dann mit Zustimmung des AG eben sich aufsparen für später, da vor Aug15 geboren gehen aber höchstens 12 Monate. Ab August 15 kann man sich bis zu 24 Monate absichern.
Beispiel2
Da muss gar keine EZ unterbrochen werden, da ja das Kind nach der EZ von Kind1 erst geboren wurde. AUSSER, der vorgeburtliche Mutterschutz von Kind2 liegt noch in der EZ von Kind1 , dann sollte man eben die EZ von Kind1 zum neuen Mutterschutz von Kind2 beenden - und bekommt dann eben auch volles Mutterschaftsgeld. nachträglich beenden geht nicht. Auch die Zeit zwischen erneutem Mutterschutz und dem was bis zum eigentlichem Ende von EZ übrig bleibt kann man sich aufheben - wenn der AG zustimmt.
Heißt also, grundlegende gilt, die laufende EZ sollte IMMER zum neuen Mutterschutz beendet werden.
Mitglied inaktiv - 20.09.2016, 15:53
Antwort auf:
Aufteilung EZ Kind 1 und 2
Für den 2. Fall sind die Fragen überflüssig. Es gibt keine Überschneidungen, also muß nix "gestoppt" werden und es gibt auch keine restlichen Monate.
Für den 1. Fall kannst Du die EZ von Kind1 beenden zum Mutterschutz von Kind2. Die Elternzeit von Kind2 beginnt nach dessen Geburt. Die restlichen Monate von Kind1 kannst Du Dir bis zum 8. Geburtstag von Kind1 übertragen lassen. Das solltest Du aber gleich beim Beenden der Kind1-Elternzeit beantragen.
von
Strudelteigteilchen
am 20.09.2016, 15:54