Sehr geehrte Frau Bader, Nachdem Sie mir schon mehrmals weitergeholfen haben, möchte ich Sie auch heute noch mal dazu fragen. Ich bin gerade in Elternzeit und habe ein Jobangebot, bei dem ich sofort anfangen soll. Mit meinem alten Arbeitgeber habe ich mich auf einen Auflösungsvertrag,Ende des Monats geeinigt. Nachdem ich noch mal nachgefragt habe, wie das mit dem Resturlaub ausschaut (ca. 20 Tage, aus Beschäftigungsverbot und Mutterschutz), meinte er, ich sollte im Auflösungsvertrag darauf verzichten, ansonsten würde er auf der Kündigungsfrist bestehen. Kann er das tatsächlich so von mir verlangen? Wenn er darauf besteht, kann ich dann einfach Teilzeit in Elternzeit arbeiten? Dann könnte ich ja die Kündigungsfrist einhalten, und er müsste mir den Urlaub auszahlen. Was muss ich bei Teilzeit in Elternzeit beachten? Gibt es da irgendwelche zeitliche Vorgaben, die ich einhalten muss? Wäre es so möglich Anfang Mai anzufangen? Vielen Dank für Ihre Hilfe Luvi