Hallo Frau Bader,
(1) Was genau ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung seitens des Arbeitnehmers (wenn der Job am Ende der Elternzeit nicht mehr aufgenommen werden kann)?
(2) Bei einfachem Nichtantreten des Jobs käme es ja zur fristlosen Kündigung. Würde dies im Arbeitszeugnis erwähnt werden oder hätte andere schwerwiegende Konsequenzen (abgesehen von einer Sperrfrist für's ALG)?
Lieben Dank und Gruss
Lisa
von
Lisa13
am 21.11.2016, 13:04
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag oder Kündigung
Hallo,
1. Ein Aufhebungsvertrag ist einvernehmlich, Sie stimmen der Beendigung zu u haben keine Mglk., dagegen vorzugehen
2. Im Zeugnis ja.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2016
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag oder Kündigung
Aufhebungsvertrag - beide Vertragsinhaber also AG und AN erklären sich einverstanden das Arbeitsverhältnis aufzuheben.
Folge, Sperre beim ALG1, mögliche Zahlungen wie zB Abfindungen müssen beide klären.
Kündigen kann dich der Ag frühstens am ersten Arbeitstag. Gibt dann unter Umständen auch eine Sperre beim Arbeitsamt da dieses davon ausgehen kann das Kündigung selbst verschuldet, zB wegen Diebstahl, Arbeitsverweigerung usw. Ansonsten setzen die voraus, wer unschuldig ist geht vor das Arbeitsgericht - macht man das nicht, ist man halt schuldig. Einfach nicht erscheinen zur Arbeit kann unter Umständen Regressforderungen vom AG an Dich nach sich ziehen, er muss ja zB evtl Personal vom Arbeitsverleiher oder sonstwo herbeibeziehen da er - zu recht - mit dir rechnen muss. das das im Zeugnis auch sich wohl wiederfindet wird, evtl nicht offensichtlich aber unterschwellig, ist eine andere Sache. Also ganz, ganz schlechte Sache.
Du dagegen kannst jederzeit kündigen. Zum Ende der Elternzeit mit besonderen Fristen, ansonsten gelten deine vertragsüblichen. Wenn Du gegenüber dem Arbeitsamt vertretbare Gründe hast, geht das mit deren Zustimmung auch ohne Sperrfrist, ansonsten gibt es auch hier eine.
Mitglied inaktiv - 21.11.2016, 13:29
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag oder Kündigung
1. Ein Aufhebungsvertrag geschieht im gegenseitigen Einvernehmen. Wenn man möchte, kann man das Arbeitsverhältnis auch ohne Fristeinhaltung auflösen. Die Bedingungen sind verhandelbar.
2. Nichtantreten zum Job ist eine Vertragsverletzung und könnte z.B. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Das sollte man tunlichst unterlassen.
Mitglied inaktiv - 21.11.2016, 13:32
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag oder Kündigung
Die Sperre nach dem Aufhebungsvertrag und auch nach der Kündigung durch den AG ist keineswegs so zwangsläufig, wie das hier gerne dargestellt wird.
Wenn der Aufhebungsvertrag zum Beispiel im Rahmen eines Sozialplanes geschlossen wird, wird das von den Arbeitsämtern immer akzeptiert - man geht davon aus, daß ein Betriebsrat in der Lage ist, die Notwendigkeit von Personalveränderungen zu beurteilen.
Und auch eine gut begründete betriebsbedingte Kündigung muß man nicht zwangsweise vor dem Arbeitsgericht anfechten. Es kann ja auch nicht im Interesse das Arbeitsamtes sein, daß das Arbeitsgericht mit sinnlosen Scheinprozessen überhäuft wird. Grundsätzlich ist es total normal, daß Betriebe sich manchmal vergrößern und manchmal verkleinern, daß Betriebsstätten verlagert und/oder Produktionslinien aufgegeben werden. So ist das Leben, so funktioniert Wirtschaft, und das Arbeitsamt ist ja nicht komplett weltfremd.
Eine FRISTLOSE Kündigung durch den AG ist IMMER ein Problem, das ist klar - und das Nichterscheinen wird unweigerlich eine solche zur Folge haben.
von
Strudelteigteilchen
am 21.11.2016, 14:27
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag oder Kündigung
Freundin hatte den "Spaß" gerade im letzten Jahr. Sie MUSSTE vom Arbeitsamt aus vor Gericht wegen der Kündigung, sonst hätte sie eine Sperre bekommen. Die einfach Erklärung "wegen Umstrukturierung" langte dem örtlichen Amt eben nicht. Da der AG zudem des öfteren damit aufgefallen ist und auch wegen ähnlichen Dingen, war er bei Gericht recht gut bekannt.
Und nicht jede Firma hat eben einen Betriebsrat. Ehrlich gesagt, so aus dem Stehgreif würde ich sagen, 2/3 meiner AG hatten keinen. Und das waren nicht unbedingt kleine 2-3 Mann Firmen sondern teils mit 20 Angestellten und deutlich mehr. Nach meinen persönlichen Erfahrungen würde ich auch nicht viel auf einen Betriebsrat setzen. Außer es ist eine Großfirma wo der komplette Betriebsrat schon eben nur noch für den Posten dort zuständig ist. In den kleineren betrieben wo das eher "nebenbei" läuft läßt sich nach meinen Erfahrungen der Betriebsrat sehr viel vom AG gefallen. selbst dann wenn nicht wirklich koscher. Die Aussage des BR bei mir war damals wortwörtlich, unterschrieb lieber den Aufhebungsvertrag - selbst wenn Du im recht bist, die werden dich fertig machen. Keine Chance da gegen vorzugehen. Der war eh angepisst weil ich ihn beim Gespräch dabei haben wollte und er jetzt gleichfalls mit Ärger für seien Person gerechnet hat.
Mitglied inaktiv - 21.11.2016, 16:45