Hallo Frau Bader,
vor der Schwangerschaft war ich bei einer Zeitfirma beschäftigt.War seit 2009 bis jetzt war ich in der EZ.
Nun meine Elternzeit mit dem zweiten Kind geht am 03.08.2014 zu Ende.Mein Arbeitgeber von einer Zeitfirma möchte ,dass ich Aufhebungsvertrag unterschreibe,da ich keine Vollzeitstelle annehmen kann und Teilzeitstelle bieten Sie nicht an.
Ist das so Recht?Warum kann mich die Firma nicht einfach kündigen?Hab ich Anschpruch auf Urlaub und eine Abpfindung?
Danke.
Grüß Elena
von
elena82
am 23.07.2014, 22:50
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit
Hallo,
diesen Vertrag würde ich nicht unterschreiben, ohne mich anwaltlich beraten lassen zu haben.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2014
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit
Die steht Deine Vollzeitstelle zu.
Die möchtest Du nicht.
Gibt es denn generell Teilzeitstellen dort ?
Wieso sollten sie nun Abfindung zahlen?
Wieso hast Du nicht gekündigt ?
Das mit dem Aufhebungsvertrag ist nett von denen.
Wie bist Du krankenversichert ?
Beim Arbeitsamt wird es wohl eine Sperre geben.
von
Sternenschnuppe
am 23.07.2014, 23:01