aufhebungsvertrag/fristlose kündigung....weiß nicht wie ich das formulieren sol?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: aufhebungsvertrag/fristlose kündigung....weiß nicht wie ich das formulieren sol?

Hallo. Ich weiß nicht ob sie mir meine frage beantworten, aber ich stell sie trotzdem. muss ein paar Hintergrund Info s geben sonst IsT es net korrekt. In meiner ss hat mein Mann ez beantragt auf Grund Druck des Arbeitgeber zurück gezogen. Jetzt war es so das ich ins kh musste wegen verdacht gestose...Sonntag s , mann hat Montag s beim AG Bescheid gegeben das er net kommt da keiner unseren 2 jährigen nehmen kann. So arbeit Druck soll Donnerstag kommen. Mann geklärt Kind unter allerdings kommt die Mutter Mittwochs ins kh sodass er do.net arbeiten kann. Ich in Firma angerufen da mann bei seiner Mutter war, gesagt er kommt net. Donnerstag musste mein Baby geholt werden und mann bleibt bei kind1. Kurz und knapp. Arbeitgeber hat gesagt entweder er kommt jetzt arbeiten oder es geht zum anwalt...was kann schlimmsten Fall passieren wenn er net arbeiten geht ???!!! Bin gerade frisch aus dem kh ( hatte einen ks). Kann man einen aufhebungsvertrag machen?? Kann der ag ablehnen?? Wie kommt man aus der Situation?? Das doofe ist da alles schnell ging hat mann auch keinen urlaubsantrag ausgefüllt :-/. Hilfe

von phoebe87 am 05.11.2015, 23:12



Antwort auf: aufhebungsvertrag/fristlose kündigung....weiß nicht wie ich das formulieren sol?

Hallo, der Mann kann nicht einfach einseitig besteimmen, wann er zur Arbeit kommt und wann nicht. Wenn er bei seiner Mutter ist und nicht kommt, geht das natürlich nicht. Ich würde mich mit dem AG zusammensetzen, erklären, dass es eine Ausnahmesituation war und nicht wieder vorkommt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.11.2015



Antwort auf: aufhebungsvertrag/fristlose kündigung....weiß nicht wie ich das formulieren sol?

Zuersteinmal hoffe ich Deinem Kind geht es gut und Dir. Dein Text ist sehr schwer zu verstehen. Elternzeit kann der AG nicht verwehren ! Er hätte sie nicht zurückziehen müssen. Sachlich : Dein Mann verweigert die Arbeit ! Hat weder Urlaub beantragt noch ist krankgeschrieben. Das ist ein Kündigungsgrund. Dafür gibt es auch eine Sperre beim Arbeitsamt. Egal ob er gekündigt wird, selbst kündigt oder bei einem Aufhebungsvertrag. Könnt ihr Euch das leisten? Er soll schleunigst zu seinem AG gehen, Situation erklären, auf Elternzeit bestehen ( unkündbar ab dem Moment , schriftlich !! ) und zusehen die Zeit bis dahin zu überbrücken. Urlaub nehmen, Familie und Freunde aktivieren, Haushaotshilfe erfragen bei der Krankenkasse. Einfach nicht hingehen geht nicht !

von Sternenschnuppe am 06.11.2015, 07:23



Antwort auf: aufhebungsvertrag/fristlose kündigung....weiß nicht wie ich das formulieren sol?

Das gibt eine fristlose Kündigung, gegen die er beim Arbeitsgericht wohl auch keine Chance haben wird. Oder was würdest du als AG sagen, wenn dein AN einfach mal so 4 Tage nicht kommt? Kein Urlaubsschein nix, aber Geld wollt ihr. Also soll der AG zahlen, obwohl dein Mann nicht gearbeitet hat. Also ich hätte spätestens an dem Donnerstag fristlos gekündigt.

von ALF0709 am 06.11.2015, 07:26



Antwort auf: aufhebungsvertrag/fristlose kündigung....weiß nicht wie ich das formulieren sol?

Bei all deinen richtigen Aussagen: Du vergisst aber, dass der AG ihm a) bis zur Elternzeit die Hölle heiß machen wird und b) der Ehemann sofort nach der EZ die Kündigung bekommen wird. Und nur wegen einem Kaiserschnitt wird er keine Haushaltshilfe bekommen. Und was hat er dann gekonnt?

von ALF0709 am 06.11.2015, 07:29



Antwort auf: aufhebungsvertrag/fristlose kündigung....weiß nicht wie ich das formulieren sol?

Sich was neues zu suchen, bekommt Elterngeld. Reicht er das heute ein , hat er sofort Kündigungsschutz. Die nächsten Wochen muss er da dann eben durch, als Chef wäre ich auch stinksauer. Wichtig ist nun aber den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten, sonst zahlen wir alle für seine Fehler. Denke sie wird den Mondestsatz bekommen wegen Kind 1 plus Elterngeld. Wer finanziert den Rest ? Genau. Jetzt alles hinwerfen und kündigen wollen spricht genauso wenig von Weitsichtigkeit wie einfach nicht zur Arbeit zu gehen, keinen Urlaubsachein auszufüllen oder sich halbillegal wegen psychischen Druck 2 Wochen krankschreiben zu lassen. Wäre alles möglich gewesen.

von Sternenschnuppe am 06.11.2015, 08:12



Antwort auf: aufhebungsvertrag/fristlose kündigung....weiß nicht wie ich das formulieren sol?

auch fristlosen kündigungen muß zumindest eine abmahnung vorausgehen. sollte der ag es trotzdem versuchen, sofort kündigungsschutzklage einreichen! zumindest in meinem umfeld: DEN prozess gewinnt er!!!!

Mitglied inaktiv - 06.11.2015, 17:08



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