Aufhebungsvertrag - Anspruch Abfindung und Resturlaub?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufhebungsvertrag - Anspruch Abfindung und Resturlaub?

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis 10.08.2016 Elternzeit und bin bis 31.12.2015 ganz zuhause. Zum Januar wollte ich Teilzeit-virmittags wieder arbeiten gehen aber mein Arbeitgeber könnte mir nur eine Stelle in Vollzeit im 3-Schicht-System "anbieten" oder einen Aufhebungsvertrag. Ich bin seit 01.01.2011 bei dem AG beschäftigt und ich habe noch Resturlaub von 19 Tagen. Der AG will mir den Resturlaub als Sonderzahlung auszahlen damit er nicht beim ALG I angerechnet wird. Meine Fragen: wird die Zahlung Resturlaub nach der Elternzeit tatsächlich aufs ALG angerechnet? Oder will er durch diese "Sonderzahlung" nur einer Abfindung entgegenwirken? Habe ich ein Recht auf Abfindung oder ist dies nur Verhandlungssache? Es ist ein großes Unternehmen in welchem es garantiert für jemand mit meinem Ausbildungshintergrund eine Teilzeitstelle geben würde. Daher habe ich auch schon über eine Klage nachgedacht aber nach der Vorgeschichte möchte ich ungerne zu diesem Arbeitgeber zurück. Ich freue mich auf Ihre Einschätzung.

von Janine1235 am 18.11.2015, 15:52



Antwort auf: Aufhebungsvertrag - Anspruch Abfindung und Resturlaub?

Hallo, warum wollen Sie denn den Vertrag beenden? Zuerst einmal haben Sie einen Anspruch auf Teilzeit, Stunde Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Sie haben zwar keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten, aber das scheint mir nicht das Problem zu sein, er will sie wohl loswerden. Warum suchen Sie sich nicht während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber etwas in Teilzeit, können Sie am Ende der Elternzeit immer noch überlegen, wie sie weiter vorgehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2015



Antwort auf: Aufhebungsvertrag - Anspruch Abfindung und Resturlaub?

Zuerst Mal: welche "DRINGENDEN betrieblichen Gründe" kann er denn anführen, dass er Dir keine TZ anbieten kann? Vor einer Klage kann man auch erst nochmal reden und deutlich machen, dass man folgende Lösung sieht (also selbst einen Vorschlag machen) und grundsätzlich dies auch durch die gesetzlichen Regeln unterstützt wird. Erst wenn DANN immer noch total geblockt wird könnte man über eine Klage nachdenken. Aber noch 2 Dinge: 1.) es wird auch das komplette Ende der EZ kommen... was dann? Immerhin ist ein 3-Schicht-job mit Kindern nicht unbedingt soooo easy 2.) was kann der Papa beitragen? Welche Umschichtung seiner Arbeit sind möglich damit Du wieder arbeiten kannst? Gruss Désirée

von desireekk am 18.11.2015, 16:15



Antwort auf: Aufhebungsvertrag - Anspruch Abfindung und Resturlaub?

Zu meinem beruflichen Hintergrund: ich bin Diplom-Betriebswirtin und habe noch nie und werde nie 3-Schicht arbeiten. Das ist das Angebot um mich zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu drängen. Vor der Elternzeit habe ich eine gute Position im Büro gehabt die mittlerweile nachbessttt wurde.

von Janine1235 am 18.11.2015, 16:29



Antwort auf: Aufhebungsvertrag - Anspruch Abfindung und Resturlaub?

Tja, da will man dich richtig schön verarschen...... Und dich möglichst praktisch loswerden. Er muss bei mehr als 15 Mitarbeiter dringende betriebliche Gründe nachweisen die wirklich eine TZ-Beschäftigung in einer gleichwertigen Stelle welche du vor der EZ hattest unmöglich macht. Und nach der EZ hättest Du eh Anspruch auf eine gleichwertige Stelle. Was will er denn dann machen? Den Urlaub musst Du dann auch erst machen. Er würde dir sogar evtl beim Arbeitslosengeld "angerechnet" werden, sprich du würdest für 19 Tage kein Geld bekommen. Hier mag ich mich aber irren. Worauf Du keinen Anspruch hast, ist das du die Arbeitszeiten dir aussuchen darfst, da gilt das was in deinem Arbeitsvertrag eh vereinbart ist. Wenn da 3-Schicht steht und 6 tage-Woche, gilt das auch nach der EZ, steht da Mo-Fr- 8-14.00 Uhr dann zählt das. Auch Gehalt und Urlaub muss entsprechend "runtergerechnet" werden. Der AG hat keine TZ-Stelle, tja, dann soll er dir das doch bitte schriftlich geben. Mit dem Wisch gehst Du dann zum Arbeitsamt und meldest dich arbeitssuchend innerhalb der EZ und für Teilzeit bis zu 30 Std. Wenn Du Kinderbetreuung nachweisen kannst, dann bekommst Du innerhalb des Stundeumfanges ALG1 - und kannst dann ganz in Ruhe überlegen was Du nach der EZ machst. Den, ich tippe mal, langfristig wird man dich eh versuchen loszuwerden, also nutz die zeit dir was neues zu suchen. Ach ja, sollte man dir kündigen kann ja sein das dir das dann nach der EZ blüht, wird das Amt eh dazu drängen zu klagen, sonst gibt es eine Sperre.

Mitglied inaktiv - 18.11.2015, 17:01



Antwort auf: Aufhebungsvertrag - Anspruch Abfindung und Resturlaub?

Beim Aufhebungsvertrag gibt es eh eine Sperre. Und Urlaub als Sonderzahlung zu tarnen ist nix anderes als Betrug. Was steht denn zu den Arbeitszeiten im Vertrag ? Das zählt. Das Amt wird eh auf Klage bestehen. Daher : Arbeitslos in Elternzeit melden, Betreuung nachweisen und Zustimmung des AG woanders zu arbeiten. Dann suchst Du Dir was Neues und kündigst zum Ende der Elternzeit und lässt Dir dann den Urlaub auszahlen.

von Sternenschnuppe am 18.11.2015, 17:59



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