Aufhebung der Kürzung von Urlaubsanspruch in Elternzeit durch Teilzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufhebung der Kürzung von Urlaubsanspruch in Elternzeit durch Teilzeit?

Halo Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit (1.8.-31.8.) Für jeden vollen Monat kann und wird von meinem Arbeitgeber der Urlaubsanspruch um 1/12 gekürzt. Wenn ich nun in diesem Elternzeitmonat für einen Tag arbeite (so ist es aktuell geplant), dann würde sich diese Kürzung meiner Meinung nach aufheben. Liege ich richtig? Danke und Grüße Max

von schaxe am 03.08.2017, 21:11



Antwort auf: Aufhebung der Kürzung von Urlaubsanspruch in Elternzeit durch Teilzeit?

Hallo, wollen Sie einen vollen Tag arbeiten oder wollen Sie Teilzeit in Elternzeit arbeiten? Wenn Sie einen vollen Tag arbeiten, geht der Anspruch auf Elterngeld verloren. Wenn Sie in Elternzeit arbeiten, ändert sich am Urlaubsanspruch nichts. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.08.2017



Antwort auf: Aufhebung der Kürzung von Urlaubsanspruch in Elternzeit durch Teilzeit?

Wenn die Elternzeit doch genehmigt ist, kannst du nicht einfach einen Tag arbeiten ohne Erlaubnis des AGs. Und wenn du TZ in EZ arbeiten möchtest, dann mindestens 15 Std pro Woche und dann entsteht neuer Urlaubsanspruch aus dem TZ-Arbeitsverhältnis. Natürlich kann man nicht 1 Tag pro Monat arbeiten und daraus 2 Tage Urlaubsanspruch ableiten.

Mitglied inaktiv - 03.08.2017, 21:20



Antwort auf: Aufhebung der Kürzung von Urlaubsanspruch in Elternzeit durch Teilzeit?

Ich verstehe es so, dass ab dem 31.8. wieder gearbeitet wird und nicht, dass die Fragestellerin nur 1 Tag pro Monat arbeiten will. Ansonsten fangen Sie dann wieder an, wie es mit Ihrem AG vereinbart wurde und nicht, wie es Ihnen passt mitten in der Woche am Monatsende nur um 1 Tag Urlaub mehr zu erhalten.

von Kristiiin am 04.08.2017, 12:47



Antwort auf: Aufhebung der Kürzung von Urlaubsanspruch in Elternzeit durch Teilzeit?

sie ist bis einschließlich 31.08. in Elternzeit, damit entfällt der Monat August für Urlaubsansprüche.

Mitglied inaktiv - 04.08.2017, 17:47



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